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Meißen macht Bewohnerparken auf 29 Straßen möglich

Eine Verordnung für die Altstadt von Meißen fand jetzt die Zustimmung aller Stadträte. Damit gibt es auch auf dem Domplatz wieder Parkplätze.

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Solche Verkehrszeichen – wie auf diesem Archivfoto aus Bautzen – sollen bald in der Meißner Altstadt zu sehen sein. Sie weisen auf Möglichkeiten zum Bewohnerparken hin. Dazu wurde jetzt eine Verordnung im Stadtrat beschlossen.
Solche Verkehrszeichen – wie auf diesem Archivfoto aus Bautzen – sollen bald in der Meißner Altstadt zu sehen sein. Sie weisen auf Möglichkeiten zum Bewohnerparken hin. Dazu wurde jetzt eine Verordnung im Stadtrat beschlossen. © Uwe Soeder

Meißen. Es dürften um die 100 Stellflächen in der Altstadt sein, auf denen Anwohner künftig ihre Autos parken können. Das ermöglicht eine Verordnung, die von den Stadträten am Mittwochabend einstimmig beschlossen wurde. Zur Verordnung gehört eine Liste mit insgesamt 29 Straßen in Meißen, auf denen das Bewohnerparken möglich ist. Die Liste der Straßennamen reicht von „A“ wie An der Frauenkirche bis „W „wie Webergasse. Mit ihr ist die „Parkbevorrechtigung“ für Bewohner im verkehrsberuhigten Bereich der Meißner Altstadt Geschichte.

Die im Ratsinformationssystem im Internet-Auftritt der Stadt veröffentlichte Verordnung regelt, dass Bewohnerparkausweise gegen eine Gebühr von jährlich 25 Euro erworben werden können. Berechtigt sind Bewohner auf einer der im Anhang genannten Straßen, wenn sie dort amtlich gemeldet sind und wohnen. Sie müssen Halter oder Nutzer des Fahrzeugs sein und besitzen weder einen Stellplatz noch eine Garage. Die Bewohnerparkflächen sollen ausgeschildert werden.

Mit dieser Neuordnung erhofft sich die Stadt eine gerechtere Verteilung der knappen Möglichkeiten zum Abstellen des Fahrzeuges in der Nähe der Wohnung. Wie Bürgermeister Markus Renner erklärte, sei diese Verordnung der Einstieg in die weitere Ausgestaltung des Bewohnerparkens. In der Begründung des Beschlusses heißt es, dass ein Anreizsystem geschaffen werden soll, private Stellplätze zu suchen. „Anwohner mit einem privaten Stellplatz sollen trotzdem eine Möglichkeit erhalten, zeitlich befristet im Gebiet zu parken, um beispielsweise Einkäufe in die Wohnung zu tragen.“

Entwurf überarbeitet

Für die nun beschlossene Verordnung ist ein Entwurf überarbeitet worden, den das Ordnungsamt im vorigen Herbst den Stadträten vorgelegt hatte. Nach heftiger Kritik von Stadträten aus mehreren Fraktionen – u.a. an hohen und monatlich zu entrichtenden Gebühren – fällt die Neuregelung zunächst moderat aus. Die jährliche Gebühr für die Bewohnerparkkarten soll aber erhöht werden, um in Zukunft Anreize für privaten Parkraum zu schaffen.

In die Straßenliste aufgenommen wurde der Domplatz. Damit hebt die neue Verordnung das strikte Parkverbot auf dem Domplatz auf, das vor 15 Jahren von den Stadträten im damaligen Bauausschuss beschlossen wurde. (SZ/da)