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Pegida-Vize Däbritz darf Neonazi genannt werden

Das Landgericht Dresden hat jetzt ein zuvor in Meißen gefälltes Urteil gekippt. Das könnte Folgen haben.

Von Peter Anderson
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Viel unterwegs und von Kritikern häufig scharf ins Visier genommen: Siegfried Däbritz, Pegida-Gründungsmitglied, spricht im Oktober 2020 während einer Kundgebung vor der Cottbuser Stadthalle.
Viel unterwegs und von Kritikern häufig scharf ins Visier genommen: Siegfried Däbritz, Pegida-Gründungsmitglied, spricht im Oktober 2020 während einer Kundgebung vor der Cottbuser Stadthalle. © dpa

Meißen. Der Ex-Bündnisgrüne Andreas Vorrath aus Klipphausen freut sich auf Twitter. In mehreren Einträgen hat er dort jetzt die schriftliche Begründung einer Entscheidung des Landgerichts Dresden veröffentlicht. Demnach ist er in einem Strafverfahren wegen Beleidigung des Meißner Pegida-Mitbegründers Siegfried Däbritz freigesprochen worden. Einmal mehr boxte der Jurist und Politiker Jürgen Kasek die Sache für ihn durch. Das Amtsgericht Meißen hatte den Angeklagten im Gegensatz dazu in einem ersten Spruch zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.

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