Meißen. Anfang Dezember 2023 kam der Arbeitskreis mit einer guten Nachricht um die Ecke. Es ging um den Radverkehr auf der Altstadtbrücke. Die SZ titelte wenig später: "Gegenläufiger Radverkehr bald legal". Nach unzähligen Sitzungen und Rückversicherungen hatte man einen Dreh gefunden, wie Radfahrer auf der elbabwärtigen Brückenseite in beide Richtungen fahren dürfen, jedenfalls auf dem Abschnitt Brückenkopf bis Einmündung Zscheilaer Straße. Die Mindestanforderungen, so hieß es damals, seien für den Zweirichtungsradweg erfüllt. Die Stadt bestellte daraufhin die Verkehrsschilder und erließ eine entsprechende Anordnung. Haken dran, dachte man, auch im Arbeitskreis Radverkehr.
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