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Schutzstatus für ukrainische Geflüchtete bis zum 4. März 2025 verlängert

Eine Verordnung des Bundesministeriums für Inneres besagt, dass Geflüchtete aus der Ukraine sich länger in Deutschland aufhalten dürfen - bis 2025.

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Symbolfoto: Ein ukrainisches Autokennzeichnen an einem parkenden Auto, fotografiert in Riesa.
Symbolfoto: Ein ukrainisches Autokennzeichnen an einem parkenden Auto, fotografiert in Riesa. © Foto: SZ/Eric Weser

Landkreis Meißen. Geflüchtete aus der Ukraine dürfen sich länger in Deutschland aufhalten: Alle Aufenthaltserlaubnisse, die am 1. Februar 2024 noch gültig sind, laufen nicht zum 4. März 2024 aus, sondern ein Jahr später, zum 4. März 2025. Das teilt das Bundesministerium des Innern und für Heimat in einer Pressemitteilung mit. Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes sei ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten Ende September 2023. Der Schutzstatus für Geflüchtete aus dem Kriegsland sei verlängert worden.

Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Aufenthaltserlaubnisse seien trotz des aufgedruckten Gültigkeitsdatums „4. März 2024“ weiterhin gültig.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) spricht von einer großen Entlastung für die Ausländerbehörden sowie von Sicherheit und einer klaren Perspektive für die Betroffenen. Man stünde weiter eng an der Seite der Ukraine. Mit der Verordnung gehe auch eine einmalige Kostenersparnis für die Verwaltung der Länder in Höhe von etwa zehn Millionen Euro einher.

1,1 Millionen ukrainische Geflüchtete in ganz Deutschland

Im Landkreis Meißen sind mit Stand vom 30. November 2023 3.017 Geflüchtete aus der Ukraine registriert. In Meißen und Riesa leben mit 739 beziehungsweise 659 Menschen die meisten ukrainischen Geflüchteten. Sie arbeiten hier beispielsweise beim Riesaer Stahlwerk Feralpi.

Derzeit leben in ganz Deutschland rund 1,1 Millionen Menschen, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist sind. Rund 350.000 von ihnen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Unter den erwachsenen Geflüchteten sind rund zwei Drittel Frauen.

Die Verordnung und weitere Informationen dazu ist auf der Website des Bundesministeriums zu finden. (SZ)