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Nach dem Abbruch neu durchstarten

Schule geschmissen, Bewerbungsfrist verpasst? Der Traumjob lässt sich auch auf Umwegen finden - zum Beispiel über ein berufsvorbereitendes Jahr.

Von Silke Rödel
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Mit Augenmaß klappt die Ausbildung auch im zweiten Anlauf. Die Agentur für Arbeit berät dazu.
Mit Augenmaß klappt die Ausbildung auch im zweiten Anlauf. Die Agentur für Arbeit berät dazu. © ZDB/dpa

Dresden.  Nicht immer läuft alles rund im Leben. Manchmal fehlen bestimmte Voraussetzungen, um erfolgreich in den Beruf zu starten. Wer die Schule oder eine bereits begonnene Ausbildung abbricht, hat jedoch nach wie vor Optionen, um weiter voranzukommen. „Zunächst muss geklärt werden, warum es zu einem Abbruch der Schule gekommen ist oder noch kein Ausbildungsplatz gefunden wurde“, sagt Grit Löst, Pressesprecherin der Agentur für Arbeit in Dresden. Reichen die Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine Ausbildung (noch) nicht aus? Oder war es der falsche Beruf, der gewählt wurde? Um das herauszufinden, bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Für Schulabgänger, die ihre Schulpflicht erfüllt, jedoch keinen Hauptschulabschluss haben, käme beispielsweise das so genannte Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) in Frage. „Das ist ein staatliches Angebot,und die Bewerbung dafür richtet man an ein berufliches Schulzentrum“, erläutert Grit Löst. Durch das BVJ kann die Zeit bis zum Beginn einer Ausbildung sinnvoll überbrückt werden, denn es verbessert die Leistungen und damit die Chancen der Teilnehmer auf einen Ausbildungsplatz. Die Jugendlichen lernen während des BVJ unterschiedliche Berufsfelder in Theorie und Praxis kennen. Ziel ist es, den Jugendlichen eine Orientierung zu bieten, welche Berufe überhaupt für sie relevant wären.

„Theorie und auch die Praktika können in bis zu drei unterschiedlichen Bereichen gemacht werden, vom Handwerk über Dienstleistungen bis hin zum Büro“, so Löst. Und nicht selten sind die Praktikums-Betriebe die zukünftigen Ausbildungsbetriebe der BVJ-Absolventen. Im BVJ haben die Teilnehmer zudem die Möglichkeit, ihre Berufsschulpflicht zu erfüllen und ihren mit dem Hauptschulabschluss vergleichbaren Abschluss zu erwerben. Je nach Förderbedarf kann das BVJ auch über ein Jahr hinaus um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Den Schulabschluss nachholen

Eine andere Option ist der Besuch einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB). Diese dauert in der Regel bis zu zehn Monate und gliedert sich ebenfalls in Unterricht und Betriebspraktika.

„Dieses Angebot ist speziell für Jugendliche, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen und noch keine Ausbildung begonnen oder eine abgebrochen haben“, erläutert Grit Löst.

Auch innerhalb einer BvB besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen. Während einer BvB kann der Teilnehmer Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Auch dazu berät die Agentur für Arbeit.