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196 Millionen Euro für nachhaltige Stadtentwicklung in Sachsen

Um benachteiligte Städte und Gemeinden aufzuwerten, machen EU und der Freistaat Sachsen große Summen an Fördermitteln locker.

Von Nora Miethke
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Thomas Schmidt (CDU), Minister für Strukturentwicklung, Ländlicher Raum und Bau in Sachsen, berichtete am Dienstag über die Fortschreibung des Förderprogramms für nachhaltige Stadtentwicklung.
Thomas Schmidt (CDU), Minister für Strukturentwicklung, Ländlicher Raum und Bau in Sachsen, berichtete am Dienstag über die Fortschreibung des Förderprogramms für nachhaltige Stadtentwicklung. © dpa

Die Europäische Union und der Freistaat helfen Städten und Gemeinden auch künftig dabei, benachteiligte Stadtteile aufzuwerten. Dafür stehen in den kommenden fünf Jahren 196,5 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Das Kabinett hat am Dienstag die Förderrichtlinie „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021 bis 2027“ beschlossen. 156 Millionen Euro kommen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), den Rest steuert der Freistaat aus Landesmitteln bei.

Die Richtlinie schreibt ein schon bestehendes Förderprogramm fort, was laut Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt (CDU) „sehr gut angenommen wird“. 21 sächsische Städte hätten sich in der vergangenen Förderperiode beteiligt. So flossen nach Angaben des Ministers zum Beispiel Fördermittel in die nachhaltige Sanierung des alten Güterbahnhofs in Görlitz oder in Auerbach im Vogtland wurde auf einer Industriebrache eine Kultur- und Freizeiteinrichtung gebaut.

Gefördert werden die drei Handlungsfelder: Verringerung der CO2-Emissionen, Verbesserung der Stadtökologie sowie die wirtschaftliche, soziale und baukulturelle Aufwertung von Stadtquartieren. Möglich wird damit eine breite Palette von Maßnahmen, darunter die Umwandlung von Brachflächen in Grünanlagen, die Sanierung leerstehender Gebäude, um sie öffentlich zu nutzen, oder auch Maßnahmen, die kulturelle oder touristische Angebote verbessern.

Ebenso können die Städte eigene kommunale Förderprogramme auflegen, um daraus Klein- und Kleinstunternehmen bei Investitionen zu unterstützen oder die Ansiedlung neuer Unternehmen zu fördern. Für die kreisfreien Städte liegt der Fördersatz bei 70, in allen anderen Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern bei 75 Prozent.