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Uhsmannsdorfer Brandstifter muss lange ins Gefängnis

Der angeklagte Mann wurde wegen neunfachen versuchten Mordes und anderem verurteilt. Das Gerichtsverfahren war ungewöhnlich.

Von Frank Thümmler
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Feuerwehrkräfte waren schnell vor Ort und verhinderten einen viel größeren Schaden.
Feuerwehrkräfte waren schnell vor Ort und verhinderten einen viel größeren Schaden. © Danilo Dittrich

Der Uhsmannsdorfer Brandstifter, der am 25.Oktober 2020, neun Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Gefahr brachte, indem er einen Wäschestapel in der Wohnung seines Freundes anzündete, muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Görlitz verurteilte den 28-jährigen Polen wegen versuchten neunfachen Mordes, versuchter Brandstiftung mit Todesfolge in neun tateinheitlichen Fällen, wegen versuchter besonders schwerer Brandstiftung und vollendeter Brandstiftung zu dieser Strafe.

Der Sachverhalt an sich war unstrittig, wegen des ausführlichen Geständnisses des Angeklagten und zahlreicher Zeugenaussagen, die die Ermittlungen und auch die Aussagen des Angeklagten bestätigten. Ein Freund hatte ihm in der Wohnung Unterschlupf gewährt und ihm eine Arbeit bei Borbet in Kodersdorf versorgt. Aber er wollte vom Angeklagten eine Beziehung, die dieser ablehnte. Es kam deshalb zum Streit, auch an jenem Abend.

Letztlich zündete der Angeklagte einen Stapel T-Shirts im Bettkasten des Schlafsofas mithilfe von Feuerzeugbenzin an. "Der Angeklagte wollte zwar nur seinen Freund ärgern, aber ihm war bewusst, dass in dem Haus andere Leute wohnen. Dass er sie in Gefahr brachte, zumal die Wohnung ja im Erdgeschoss lag, war ihm egal, auch wenn er ihnen eigentlich nichts antun wollte", sagte Richter Theo Dahm. Deshalb auch die Verurteilung wegen versuchten Mordes und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge.

Richter erledigt teilweise Arbeit des Verteidigers

Das Gerichtsverfahren hat einen durchaus außergewöhnlichen Verlauf genommen. Am zweiten Verhandlungstag vor zwei Wochen waren bereits die Plädoyers gesprochen. Staatsanwalt Jürgen Ebert hatte wegen der Todesgefahr für die Anwohner eine zwölfjährige Freiheitsstrafe gefordert, der Verteidiger Fechner fünf Jahre Freiheitsentzug, was der Untergrenze für eine besonders schwere Brandstiftung in diesem Fall entspricht.

Richter Theo Dahm verkündete damals aber nicht das Urteil, sondern wollte noch klären, ob es nicht doch – wenn auch untauglichen – Rücktrittsversuch des Angeklagten gegeben hatte, trat noch einmal in Beweisaufnahme ein und lud den Zeugen vor, der auf des Feuer aufmerksam geworden und vor dem Hauseingang auf den Angeklagten getroffen war. Der bestätigte am Mittwoch, dass der Angeklagte ihm „Feuer, Feuer!“ zugerufen hatte, sagte aber auch aus, das etwaige Lösch- oder Alarmierungsversuche durch den Angeklagten nicht stattgefunden hätten.

Später, als das zweite Polizeiauto auftauchte und die Evakuierung schon im Gange war, sei er mit dem Fahrrad abgehauen. Als der Richter dann auch noch den rechtlichen Hinweis gab, dass die besonders schwere Brandstiftung wegen der ganz konkret letztlich ausgebliebenen Todesgefahr für die Anwohner auch im Versuchsstadium steckengeblieben sein könnte (nicht die Brandstiftung selbst, aber die besonders schwere), machte der Richter eigentlich die Arbeit des Verteidigers, der die Vorlage annahm, und jetzt eine „mildere Strafe“ forderte. Staatsanwalt Ebert blieb bei seiner Forderung von zwölf Jahren Freiheitsentzug.

Strafe am unteren Ende der möglichen Spanne

Letztlich nahm des Gericht den rechtlichen Hinweis, dass die Todesgefahr noch nicht konkret genug für eine Verurteilung wegen besonders schwerer Brandstiftung war, in das Urteil auf. Im Gesetz heißt es: Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter einen anderen Menschen durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt. Bleibt es bei einem Versuch, sinkt das Mindeststrafmaß auf drei Jahre.

Davon ging das Gericht aus und wählte angesichts der riesigen Spanne (drei Jahre bis lebenslänglich) eine Strafe im eher unteren Bereich – wegen des Geständnisses und der ehrlichen Reue des Angeklagten ("Ich habe dadurch den Rest meines Lebens ruiniert"), aber auch wegen der für einen Mordversuch relativ geringen kriminellen Energie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Angesichts der weit differierenden Forderungen von Staatsanwalt und Verteidigung ist ein Revisionsantrag vor dem Bundesgerichtshof nicht unwahrscheinlich. Das müsste innerhalb einer Woche passieren.

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