Manchmal nerven sie und im Zweifel helfen sie. Sie nerven, wenn sie grundlos plötzlich Alarm schlagen, und sie helfen genau dann, wenn der Alarm auf ein unbemerktes Feuer hinweist: die Rauchmelder. Bereits seit Juni 2022 gilt in Sachsen die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten sowie auch bestehende Gebäude. Bis Ende 2023 war Zeit, letztere entsprechend auszustatten. Wer dazu verpflichtet ist, wer die Rauchmelder bezahlen muss und was noch zu beachten ist.
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