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SOE: Nicht alle bezahlen ihre Müllgebühren

Wer nicht zahlt, wird gemahnt. Zum Äußersten aber kommt es seltener. Die derzeitigen Gebühren gelten bis Ende 2026.

Von Heike Sabel
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Viel Müll, doch nur für die Rest- und Biomüll müssen Gebühren bezahlt werden. Jetzt ist es wieder so weit.
Viel Müll, doch nur für die Rest- und Biomüll müssen Gebühren bezahlt werden. Jetzt ist es wieder so weit. © dpa-Zentralbild

Die Grundstückseigentümer erhalten jetzt die Abrechnungen für die Müllentsorgung im vergangenen Jahr und damit die Gebührenbescheide für dieses Jahr. Grundlage für die 2024 zu zahlenden Gebühren ist das durchschnittliche Abfallvolumen in Liter pro Person und Woche aus dem Jahr 2023. Das Prinzip ist also ähnlich wie beim Strom. Die Müllgebühren werden von den Grundstückeigentümern bezahlt, die sie mit der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.

Die Grundstückseigentümer im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kommen dabei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht immer sofort nach. So hat der Abfallzweckverband Oberes Elbtal voriges Jahr 5.507 Mahnungen verschickt. Das waren ein paar weniger als in den vorangegangenen Jahren (2022: 5.880, 2021: 5.662). Auch die Zahl der Vollstreckung der Müllgebühren ist zurückgegangen. Waren es 2021 im Landkreis noch 2.228, sank die Zahl 2022 auf 1.600 und 2023 auf 1.463.

Derzeitige Gebühren gelten bis Ende 2026

Wie hoch die Abschlagszahlungen im Schnitt sind, kann der Abfallzweckverband nicht mitteilen. Die Einnahmen aus allen Gebührenbescheiden im Landkreis ist von 2021 (16.862.917 Euro) zu 2022 (19.054.572 Euro) zwar gestiegen, 2023 aber mit 19.181.199 Euro annähernd gleich geblieben. Der Anstieg begründete sich insbesondere mit der Gebührenpflicht fürs Leeren der vorher kostenlosen Braune Tonne. Damit verbunden war 2022 ein Rückgang der Leerungen gegenüber dem Vorjahr um rund 43 Prozent verbunden. Die Zahl der Braunen Tonnen im Landkreis hat sich dem Abfallzweckverband zufolge jedoch kaum geändert.

Die derzeitigen Müllgebühren gelten seit diesem Jahr und bis Ende 2026. Voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 wird mit dem Neukalkulieren begonnen, sagt der Abfallzweckverband. Die Gebühren gelten in der Regel zwischen drei und fünf Jahre. Mit einem geringeren Zeitraum können Schwankungen besser ausgeglichen und damit verbundene Steigerungen geringer gehalten werden.

Die Abschlagszahlungen für 2024 sind in der Region Sächsische Schweiz am 31. Mai und 8. November fällig, im ehemaligen Weißeritzkreis am 12. Juli und 29. November. Die erste Mahnung erfolgt etwa drei Wochen nach der Fälligkeit.