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Mitarbeiterin vergewaltigt: Pirnaer Rechtsanwalt Markus Funken verurteilt

Markus Funken stand wegen mehrfacher Vergewaltigung einer Angestellten vor Gericht. Selbst gedrehte Sex-Videos überführten den Pirnaer Anwalt. Nun ist das Urteil gefallen.

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Der angeklagte Anwalt im Gerichtssaal. Er war früher CDU-Vorsitzender und Vize-Bürgermeister.
Der angeklagte Anwalt im Gerichtssaal. Er war früher CDU-Vorsitzender und Vize-Bürgermeister. © SZ/Veit Hengst

Von Friederike Hohmann

Der Pirnaer Rechtsanwalt Markus Funken war im Zusammenhang mit dem bislang größten Heroin-Schmuggel der bundesdeutschen Kriminalgeschichte wegen des Verdachts der Geldwäsche ins Visier der Ermittler geraten. Bei einer deshalb angeordneten Durchsuchung seiner Wohn- und Geschäftsräume im Frühjahr 2022 stellten die Polizeibeamten auch mehrere USB-Sticks, Festplatten und Handys sicher.

Die Auswertung dieser Datenträger führte schließlich zu seiner Verhaftung im August letzten Jahres – allerdings nicht wegen der zunächst verfolgten Straftaten. Auf den Datenträgern hatte man Videomaterial gefunden, das zu einer Anklage wegen mehrfacher Vergewaltigung und rund 100 sexuellen Übergriffen führte.

Der gesamte Prozess, der Anfang März begann, lief von der Verlesung der Anklage bis zu den Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Landgericht Dresden begründete dies mit schutzwürdigen Interessen der Geschädigten und des Angeklagten.

Erst bei der Urteilsverkündung waren Zuschauer zugelassen. In der Begründung des Urteils benutzte der Vorsitzende Richter Jürgen Scheuring immer wieder die Begriffe „bizarr“, „absonderlich“ und „befremdlich“, um zu betonen, wie außergewöhnlich der Prozess für alle Beteiligten war. Die Aufnahmen, die sich das Gericht anschauen musste, hätten ihm mehrmals den Mund offen stehen lassen. Die Frau, langjährige Angestellte in der Kanzlei des Angeklagten, hatte nicht gewusst, dass Funken sie regelmäßig bei den Geschlechtsakten, ob diese einvernehmlich waren oder nicht, teilweise sogar aus zwei Perspektiven, filmte.

Funken gesteht drei Fälle von Vergewaltigung

Bei drei der Videoaufnahmen von Geschlechtsakten ist für das Gericht klar, dass die Frau dem unmissverständlich widersprach und die Taten deshalb als Vergewaltigung zu bewerten sind. Wie die Beweisaufnahme ergab, hatten die beiden zunächst über mehrere Jahre eine einvernehmliche außereheliche Beziehung geführt. Die Frau kündigte aber auch nicht, nachdem sie mehrfach vom Angeklagten vergewaltigt worden war.

Ohne die Hausdurchsuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche wären die Taten wohl nie ans Tageslicht gekommen, sagte der Vorsitzende. Die Geschädigte war Nebenklägerin in dem Prozess, konnte dort aber nicht als Zeugin aussagen. Sie sei aufs Schwerste traumatisiert und deshalb nicht vernehmungsfähig, nannte der Richter als einen der Gründe, warum das Verfahren in den meisten der angeklagten Fälle eingestellt werden musste. Die Polizei hätte die 96 angeklagten sexuellen Übergriffe, von denen es keine Aufnahmen gab, sondern auf den Angaben der Geschädigten beruhten, wegen der Gleichartigkeit des Ablaufs nicht immer einzelnen Vorwürfen zuordnen können, sagte Scheuring. Er wunderte sich zudem, dass das Opfer im Rahmen der Ermittlungen nicht von Anfang an richterlich vernommen worden sei.

Dem 62-jährigen Angeklagten hielt das Gericht zugute, dass er in den ihm nachgewiesen drei Fällen der Vergewaltigung geständig war. Auch einen sexuellen Übergriff und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs gab er zu. Für diese Taten wurde Funken zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die das Gericht zur Bewährung aussetzte. Außerdem erhielt er eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 30 Euro, insgesamt also 10.800 Euro.

Funken schloss darüber hinaus mit der Nebenklägerin einen Vergleich, mit dem er sich zur Zahlung von 10.000 Euro im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs verpflichtet. Die Kammer berücksichtigte bei der Strafzumessung die siebenmonatige Untersuchungshaft und, dass der Fall besonderes öffentliches Interesse erregte. Markus Funken war Stadtrat, CDU-Vorsitzender und bis Ende 2022 stellvertretender Bürgermeister von Bad Gottleuba-Berggießhübel. Seine Anwaltszulassung gab er inzwischen zurück.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.