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Stadtwerke Pirna warnen vor neuer Betrugsmasche

Unseriöse Anrufer versuchen, Kunden mittels Strafandrohung Stromverträge anzudrehen – offensichtlich, um an sensible Daten zu gelangen.

Von Thomas Möckel
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Ungebetene Anrufe: Offensichtlich Kriminelle wollen Pirnaer Stadtwerke-Kunden neue Stromverträge andrehen.
Ungebetene Anrufe: Offensichtlich Kriminelle wollen Pirnaer Stadtwerke-Kunden neue Stromverträge andrehen. © dpa

Angesichts sich häufender unseriöser Anrufe bei Kunden warnen die Stadtwerke Pirna derzeit vor einer neuen Betrugsmasche und raten zu erhöhter Vorsicht. Nach Aussage des Unternehmens hätten in den vergangenen Tagen mehrere Kunden von Anrufern berichtet, die sich als Mitarbeiter der Stadtwerke ausgaben. In den Gesprächen wurde den Angerufenen ein neuer Stromvertrag angeboten mit der Aufforderung, diesen sofort abzuschließen.

Offenbar, um Druck aufzubauen, sei den überraschten Kunden zudem offeriert worden, dass sich bei ihrem bestehenden Vertrag ein negatives Guthaben aufgebaut habe und demnächst eine Nachzahlung von 1.000 Euro fällig werde. Ziel solcher unlauteren Aktionen sei es laut der Stadtwerke, meist missbräuchlich an sensible Kundendaten zu gelangen sowie Kunden zu einem Versorgerwechsel zu drängen.

Nicht zum Vertragsabschluss drängen lassen

Die Stadtwerke weisen abermals darauf hin, dass es sich bei den Anrufern nicht um Mitarbeiter des Pirnaer Versorgers handelt, auch nicht um Personen, die von den Stadtwerken beauftragt wurden. Kundendaten, insbesondere Zählernummern oder Kundennummern, fragen die Stadtwerke niemals telefonisch ab.

Kunden sollten sich daher auf keinen Fall zu einem Vertragsabschluss am Telefon drängen lassen. Insbesondere bei unbekannten Telefonnummern, unterdrückten Rufnummern und Nummern, die nicht die Pirnaer Vorwahl 03501 haben, sollten die Angerufenen skeptisch sein. Im Zweifel können sich die Kunden unter der kostenfreien Servicenummer 0800 5891403 bei den Stadtwerken rückversichern, bevor sie ihre Daten an Dritte herausgeben.

Sollte das dennoch geschehen sein, haben Verbraucher bei diesen sogenannten Haustürgeschäften grundsätzlich das Recht, das Geschäft binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Im Falle eines Vertragsschlusses verlieren die Kunden allerdings ihre bisherigen Konditionen, sie können dann später nicht wieder zu den alten Konditionen beliefert werden.