SZ + Pirna
Merken

Hat Pirna zu wenig Grüne Pfeile?

An der Kreuzung Gorkistraße/Dresdner Straße wurde eine Hilfe für Rechtsabbieger jetzt demontiert. Ist das eine gute Idee?

Von Mareike Huisinga
 4 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
An der Maxim-Gorki-Straße in Pirna wurde der Grünpfeil an der Ampel demontiert.
An der Maxim-Gorki-Straße in Pirna wurde der Grünpfeil an der Ampel demontiert. © Mike Jäger

Schnell mal eben von der Gorkistraße nach rechts auf die Dresdner Straße in Richtung Heidenau einbiegen, das ist nicht mehr möglich. Der sogenannte Grünpfeil an der Ampel wurde abgebaut. Das bestätigt Pirnas Stadtsprecher Thomas Gockel auf Nachfrage von Sächsische.de. "Aufgrund des Unfallgeschehens wurde der Grünpfeil an der Maxim-Gorki-Straße entfernt", sagt der Sprecher.

Sieben Grünpfeile in Pirna

Somit existieren im gesamten Stadtgebiet derzeit nur sieben grüne Abbiegepfeile. Diese befinden sich an den Standorten Kauflandkreuzung Copitz, dreimal an der Kreuzung Wesenitztalschänke in Copitz, sowie an der Bahnhofstraße vor dem ZOB. Außerdem können die Autofahrer bequem per Grünpfeil von der Breiten Straße auf die B172 einbiegen. Dasselbe gilt für die Geibeltstraße auf die B172.

Sicher ist, dass es früher mehr solcher Abbiegehilfen in Pirna gab. Wie viele sogenannte Grünpfeile seit der politischen Wende im Stadtgebiet abgebaut wurden, kann das Rathaus nicht mitteilen. Darüber gebe es keine Dokumentation. Fest steht hingegen, dass seit der Wende von 1989 keine neuen Grünpfeile dazugekommen sind, so der Pressesprecher.

Allerdings will sich die Stadtverwaltung keine Untätigkeit vorwerfen lassen. "Aus der Sicht der Stadt Pirna sind alle Ampelkreuzungen und Einmündungen mit dem Grünpfeil ausgestattet, wo dies auch rechtlich möglich ist", erläutert Gockel. Der Vorteil solcher Regelung sei, dass der Verkehr flüssiger laufen könne. Sobald sich solch ein Zusatzschild an einer Ampelanlage jedoch nachteilig auf die Verkehrssicherheit auswirke oder eine Häufung von Unfällen auftrete, würden diese Regelungen überprüft und gegebenenfalls rückgängig gemacht, erläutert der Rathaussprecher.

ADFC ist skeptisch

Es gibt durchaus Kritiker, die den Grünpfeil für gefährlich halten, weil viele Kraftfahrer das Anhaltegebot an der Haltelinie missachteten.

Jedenfalls hat der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Sachsen (ADFC) hat eine eindeutige Meinung zu dem Thema Grünpfeil. "Die Grünpfeile bringen für den Verkehrsfluss wenig, behindern aber oft Fußgänger und Radfahrer. Deshalb steht der ADFC den Pfeilen kritisch gegenüber. Hier geht es aus meiner Sicht oft eher um einen Glaubenskrieg, als dass ein echter verkehrlicher Nutzen entsteht", sagt ADFC-Geschäftsführer Konrad Krause.

ADAC: Grünpfeil hat sich bewährt

Hingegen vertritt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) eine andere Meinung. "Das Grünpfeilschild hat sich vielerorts durchgesetzt und bewährt", sagt die Unternehmenssprecherin Katharina Lucà. Aus Sicht des Vereins könne der Grünpfeil zur Verbesserung des Verkehrsflusses beitragen, da sich, insbesondere zu Zeiten geringer Verkehrsnachfrage, die Wartezeiten für die Rechtsabbieger verkürzten. "Durch Einsatz des Grünpfeils können in geringem Maße zusätzliche Kapazitäten für einen guten Verkehrsfluss geschaffen werden", so die Sprecherin.

Das Maß der Verbesserung sei einerseits von der Verkehrsbelastung abhängig. Andererseits spiele es eine Rolle, ob dem Rechtsabbieger ein eigener Fahrstreifen zur Verfügung steht. "Bei der Auswahl der Standorte ist darauf zu achten, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer stets gewährleistet bleibt", fasst sie zusammen.

  • Der Grünpfeil ist nach der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung eine nicht leuchtende Ergänzung an Ampel-Lichtzeichenanlagen, durch die die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrssituationen verkürzt wird. Dargestellt wird er durch einen nach rechts gerichteten Pfeil auf einem Zusatzschild rechts neben dem roten Licht der Ampel.
  • Er erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
  • Es besteht keine Pflicht, die Erlaubnis des Grünpfeils zu nutzen. Im Gegensatz zu leuchtendem Grünlicht ist Warten vor einem Rotlicht mit Grünpfeil keine Verkehrsbehinderung im Sinne der StVO, auch dann nicht, wenn es sich um eine reine Rechtsabbiegespur handelt.