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Kreis rollt Bußgeldverfahren neu auf

Ab sofort gelten wieder die Regelungen des alten Bußgeldkataloges in Sachsen. Doch nicht alle Verkehrssünder profitieren von der Festlegung.

Von Maria Fricke
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Der Blitzer an der Bahnhofstraße ist einer von drei festen Anlagen, die die Stadt Döbeln betreibt.
Der Blitzer an der Bahnhofstraße ist einer von drei festen Anlagen, die die Stadt Döbeln betreibt. © Dietmar Thomas/Archiv

Region Döbeln. Der neue, verschärfte Bußgeldkatalog, der am 28. April in Kraft getreten ist, ist unwirksam. Davon profitieren werden aber nur die Verkehrssünder, deren Verfahren mit Bezug auf die neuen Regelungen am Landratsamt Mittelsachsen noch nicht abgeschlossen worden sind.

„Alle noch nicht abgeschlossenen Verfahren, die nach den neuen Regelungen eingeleitet wurden, werden von Amts wegen geprüft und bezüglich Geldbuße und gegebenenfalls Fahrverbot neu bewertet“, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes. 

Wie viele Temposünder davon betroffen sind, dazu konnte das Landratsamt aktuell noch keine Zahl benennen. „Ebenso können wir keine Angaben machen, wie lange es dauern wird, bis alle neuen Verwarnungen und Bescheide verschickt worden sind“, informierte Peggy Zill, Pressereferentin am Landratsamt. 

Die Betroffenen erhielten mit der Neubetrachtung des Vorgangs auch erneut die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Anschließend werde die neue Verwarnung beziehungsweise der neue Bußgeldbescheid verschickt.

Mittelsachsen nimmt mehr Bußgelder ein

Aber nicht alle Verkehrssünder, die seit dem 28. April von einem der acht festen Anlagen der Kreisverwaltung sowie den mobilen Blitzern erfasst worden sind, können jetzt aufatmen. Diejenigen, deren Verfahren nach den neuen Regelungen bereits abgeschlossen und rechtskräftig ist, können nichts mehr machen. 

Sie müssen ihre Bußgelder oder auch Fahrverbote wie auferlegt annehmen. Eine Rücknahme der Bescheide beziehungsweise eine Rückzahlung bereits entrichteter Verwarnungsgelder sei rechtlich nicht möglich, heißt es auf dazu vom Landratsamt. Eine konkrete Zahl, wie viele dies betrifft, nannte die Behörde nicht.

Einzig die Summe der eingenommenen Bußgelder legt der Landkreis vor. Im Mai sind nach Angaben der Behörde 241.400 Euro eingenommen worden. Vor einem Jahr lag der Betrag noch bei 157.200 Euro. Ursache für die Steigerung der Einnahmen durch Bußgelder ist aber nicht allein der neue Bußgeldkatalog. Zwischen Mai 2019 und Mai 2020 sind zwei neue Blitzer in Siebenlehn sowie in Greifendorf in Betrieb gegangen.

Stadt Döbeln verschickt neue Bescheide

Auch in der Stadt Döbeln werden seit der vergangenen Woche alle noch nicht abgeschlossenen Verfahren neu aufgearbeitet, wie Stadtsprecher Thomas Mettcher informierte. „Die entsprechenden Bescheide gehen nun raus, beziehungsweise sind inzwischen raus gegangen.“ Wie viele Verfahren nun neu aufgerollt werden müsse, sei nur mit großem Aufwand zu ermitteln. Daher nannte auch die Stadt Döbeln diesbezüglich keine Zahlen.

Unklar bleibt auch, wie viele Bescheide nach den neuen Regelungen bereits rechtskräftig geworden sind. Wie im Landratsamt werden auch diese Fälle nicht wieder neu aufgerollt. Einmal abgeschlossene Verfahren behalten ihre Gültigkeit, auch wenn der neue Bußgeldkatalog außer Kraft gesetzt worden ist. 

„Eine Rücknahme der Bescheide ist ausgeschlossen“, betonte Mettcher. Insgesamt drei feste Blitzer, zwei an der B 169 in Neudorf sowie einen an der Bahnhofstraße in Döbeln, betreibt die Stadt. Hinzukommt ein mobiles Gerät.

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