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Ausgangssperre. Wer früher richtigen Unsinn angestellt hatte, bekam, wenn die Eltern nicht weiterwussten, Haus- oder Stubenarrest. Zweifelhafte Erziehungsmethode, heute kaum noch praktiziert. Seit einer Woche gilt das nun aber für uns alle, obwohl wir doch gar nicht böse waren. Ein einmaliger Eingriff in die persönliche Freiheit. Offiziell heißt es Ausgangsbeschränkung, ist aber de facto eine Ausgangssperre mit Ausnahmen. Juristisch sind diese Begriffe gar nicht klar definiert. Man bezieht sich aufs Infektionsschutzgesetz, §28. Ob das so mit dem Grundgesetz vereinbar ist, daran darf man durchaus zweifeln. Trotzdem gilt: Zu Hause bleiben!