Ein Bekenntnis zum deutschen Wein

Von Silvio Nitzsche
Beim Wein galt bisher in Deutschland das germanische Recht. Dabei steht die Sortenbezeichnung im Vordergrund und letztlich auch auf dem Etikett. Bei der romanischen Variante, welche zumeist in den romanischen Ländern Anwendung findet, kategorisiert man primär nach der Herkunft. Daher gibt es in Italien Weine wie den Chianti, den Barolo oder den Brunello und in Frankreich den Beaune, den Sancerre, den Chablis oder den Pauillac.
Nachdem man in den letzten Jahren einen Riesling Spätlese trocken von der Mosel getrunken hat, trinkt man künftig einen Moselriesling. So will es das neue Weingesetz. Man möchte damit den deutschen Wein, der seit Jahren an Marktanteilen verliert, verkehrsfähiger und für Verbraucher im In- und vor allem Ausland greifbarer und verständlicher machen. Seit der im Qualitätsweinbau wenig bejubelten Neuordnung des Weinrechts im Jahre 1971 war der in den Trauben befindliche Zucker das Maß aller Dinge. Hierbei mündete die niemals wirklich erfolgreiche Qualitätspyramide vom Qualitätswein in die nichtssagenden Prädikatskategorien Kabinett, Spätlese & Co.
Wenig verbraucherfreundlich
Eine Bezeichnung wie „Radebeuler Goldener Wagen Grauburgunder Spätlese halbtrocken“, womöglich noch mit einer Eigennamenergänzung von „drei Sterne und im Barrique gereift“, war mehr eine Kurzgeschichte als eine hilfreiche qualitative Kategorisierung. Abgesehen davon, dass kein Qualitätsversprechen, sondern lediglich eine Geschmacksangabe abgegeben wurde, war das wenig verbraucherfreundlich. Und diese tranken dann doch eher ihren Chardonnay oder Rioja.
Beim neuen System ist der Gedanke, dass je genauer die Herkunftsangabe, desto wertiger der Wein. Ein Winzer produziert also einen Riesling, und der schmeckt dann nach – Sie werden staunen – Riesling. Das ist die Aufgabe des Gutsrieslings, die Selbstdarstellung. Wenn die Trauben nun aus Pillnitz kommen und der Winzer die etwas kraftvollere Art des Pillnitzer Weins darstellen möchte, kann er diesen als Ortswein, also als Pillnitzer Riesling abfüllen und verkaufen.

Die wertigsten Weine kann und sollte der Winzer als Lagenweine anbieten – dann, wenn er die Rebsorte nur als Sprachrohr des Bodens nutzen möchte. Eine Einzellage macht Sinn, wenn das Klima und der Boden einer einzelnen Lage einen ganz besonderen Wein ergeben und sich der Aufwand für einen separaten Anbau auch lohnt. Der Konsument muss dann ein wenig mehr Geld bezahlen und einen schwierigen Namen lernen. Also je kleiner die Herkunft, desto größer der Wein. Wobei sich das „kleiner“ auf die kleine, genau definierte Spitzenlage bezieht. Dies folgt international üblichen Prinzipien und auch der Praxis des einflussreichen Verbands der Prädikatsweingüter (VDP), dem rund 200 deutsche Top-Betriebe angehören. Diese innovierten vor vielen Jahren für Deutschland genau diese Idee. Und viele Weingüter, die sehr qualitätsbewusst arbeiten und nicht dem Verband angehören, übernahmen in den letzten Jahren freiwillig diese Systematik.
Final kann man sagen, dass das neue Weingesetz sicher kein Garant für Qualität ist. Denn letztlich verantwortet diese wieder der Mensch dahinter. Aber es ist ein großer Schritt in Richtung Verständlichkeit, Klarheit, internationaler Greifbarkeit und Transparenz. Daher eine wundervolle Chance für unseren deutschen Wein.
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