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Gibt es dieses Jahr Vogelschießen?

Die Hygieneauflagen lassen es derzeit zu. Doch die Veranstalter scheuen die hohen Auflagen. Alles hängt an der Bezeichnung "Volksfest".

Von Kathrin Krüger
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Vogelschießen wie dieses bei Kamenz wird es in der Region Riesa-Großenhain dieses Jahr nicht geben, jedenfalls nicht öffentlich.
Vogelschießen wie dieses bei Kamenz wird es in der Region Riesa-Großenhain dieses Jahr nicht geben, jedenfalls nicht öffentlich. © René Plaul

Landkreis. Das öffentliche Vogelschießen ist jährlicher Höhepunkt vieler Schützenvereine in der Region. Traditionell findet es in den Sommermonaten statt. Zabeltitz und Ebersbach hatten den 15. August im Kalender, Kalkreuth wollte das Vogelschießen zu seinem jetzt abgesagten 30. Dorf- und Sportfest Ende September veranstalten. In Diesbar-Seußlitz sollte es am 5. und 6. September stattfinden. Doch öffentliche Vogelschießen finden vorerst nicht statt. "Bislang wurden durch das Gesundheitsamt Meißen keine Hygienekonzepte für Volksfeste genehmigt", sagt Sprecherin Anja Schmidgen-Pietsch.

Dabei sind generell Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern erlaubt. Voraussetzung ist jedoch ein schriftliches Hygienekonzept. Das sollte laut Gesundheitsamt des Landkreises beinhalten: den Ansprechpartner vor Ort und den Ausschluss von Personen mit Covid-19-Symptomen oder einem Verdacht. 

Am Eingang muss die Möglichkeit der Händedesinfektion vorhanden sein. Die Abstandsregelung zu anderen Personen auf dem Festgelände sowie bei den Sitzgelegenheiten muss vorgegeben werden. Mit Plakaten oder Piktogrammen kann man darauf hinweisen. 

Wie so etwas bei einer öffentlichen Veranstaltung umgesetzt wird, kann man sich derzeit beim Großenhainer Kultursommer am Berliner Tunnel anschauen. Durch einfache Absperrung wird dort der Besucherstrom gelenkt. Im Hygienekonzept zu der Veranstaltung wurde auch die Belehrung des Personals verankert, sowie eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. 

Nies- und Spuckschutz beim Grillen

Laut Gesundheitsamt muss das Hygienekonzept weiterhin Angaben über die zur Verfügung stehenden Sanitäranlagen, deren Reinigung sowie das Vorhandensein von Wasch- und Desinfektions-Möglichkeiten enthalten. Es muss Angaben über eine eventuelle Desinfektion von Flächen und Gegenständen, die von der Allgemeinheit genutzt werden, geben. Das wäre beim Vogelschießen vor allem die Armbrust. Zudem ist nur Hintergrundmusik erlaubt, kein Tanz.

Bei der Nutzung von Zelten muss laut Gesundheitsamt eine ausreichende Belüftung gewährleistet sein sowie die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter beachtet werden. 

Für den Gastronomiebereich/Imbiss gelten laut Gesundheitsamt folgende Empfehlungen der Dehoga: Verwenden von Einweg- oder Mehrweggeschirr, was bei mindestens 60 Grad in einer Spülmaschine gereinigt und vor Benutzung vollständig abgetrocknet sein muss, Bedien- und Kassenpersonal muss getrennt voneinander sein. 

Beim Grillen muss der Bereich mit einem Nies- und Spuckschutz versehen werden oder so positioniert sein, dass keine unbefugte Person Zugang hat.

Das alles ist den Vogelschießen-Veranstaltern wohl zu viel Aufwand. Denn im Gegensatz zum Großenhainer Kultursommer, wo eine hauptamtliche Verwaltung dahintersteht, sind bei den Schützenvereinen Ehrenamtliche am Werk. Die müssten den ganzen Aufwand zusätzlich zu ihrer Erwerbsarbeit bewältigen können. 

Denn öffentliche Volksfeste bedürfen wie gesagt einer Genehmigung seitens des Gesundheitsamtes. "Alle anderen Hygienekonzepte sind in Eigenverantwortung zu erstellen und umzusetzen", so Kreissprecherin Schmiedgen-Pietsch. Würde man ein Vogelschießen als Wettkampf im Breiten- und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern abhalten, brauchte man kein genehmigtes Konzept. Sportwettkämpfe mit Publikum sind bis 1.000 Personen jetzt schon mit Konzept zulässig. 

Deshalb hat sich der SV Traktor Kalkreuth dazu entschieden, sein Vogelschießen wieder vereinsintern durchzuführen, "sofern die Gemeinde es zulässt", schränkt Präsident Marcel Koltermann ein. Dabei werden die Armbrustschützen Einweghandschuhe tragen. Den Mitgliedern des Schützenvereins bleibt auch das Zabeltitzer Vogelschießen vorbehalten, so Präsident Jürg Schlenkrich. Das Abholen des Schützenkönigs wird am 15. August allerdings vom Zabeltitzer Spielmannszug begleitet.   

Zu den Voraussetzungen gehört nur bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern eine Liste der Teilnehmer für eventuelle Infektions-Nachverfolgung. Andere Vereine haben - wie Bodo Putzke vom Schützenverein Diesbar-Seußlitz es ausdrückt - nicht die Manpower dafür. 

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