Dresden. Auf drei Euro soll sich die stündliche Parkgebühr in der Dresdner Innenstadt verdoppeln. Da geplant ist, das Tagesticket zu streichen, müssten Autofahrer 72 Euro zahlen, sollten sie ihren Wagen 24 Stunden parken wollen. Dies könnte so manchen Verkehrsteilnehmer dazu verleiten, in Zukunft vorsätzlich Ordnungswidrigkeiten zu begehen.
Denn der Bußgeldkatalog sieht ein Verwarnungsgeld von höchstens 30 Euro vor, wenn das Auto mehr als drei Stunden ohne Parkschein dastehen sollte. Über die Hälfte würden Autofahrer also „sparen“. Selbst kürzere Parkzeiten wären mit Knöllchen immer noch billiger. Ab elf Stunden würde die Strafe geringer ausfallen als die Parkgebühr.
Das man überhaupt den Höchstsatz von 30 Euro aufgebrummt bekommt, setze voraus, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes innerhalb von drei Stunden zweimal am abgestellten Auto vorbeikommen, sagt Klaus Kucklick, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden.
Steht das Auto schon fünf Stunden, bekommt dann ein Knöllchen und wird Stunden später weggefahren, ohne dass Politessen ein zweites Mal daran vorbeigelaufen sind, müssen nur zehn Euro gezahlt werden. Das ist die Verwarngeld-Höhe für 30 Minuten Parken ohne Parkschein.
„Größer ist die Gefahr, abgeschleppt zu werden“, so Kucklick. Das passiere in Dresden häufiger als man denke. Dabei werde aus seiner Sicht nicht immer kalkuliert, ob das überhaupt verhältnismäßig ist. Rechtlich gesehen spreche jedenfalls nichts dagegen, bewusst ein Bußgeld in Kauf zu nehmen, wenn die Parkgebühr höher sei.
Noch ist der Plan der Stadtverwaltung nicht endgültig. Es handelt sich um einen Entwurf, der innerhalb der Stadtverwaltung abgestimmt werden muss. Das letzte Wort hat der Stadtrat. Dort gab es zwar eine breite Zustimmung dafür, dass die Gebühren generell angehoben werden. Kritisiert wurden aber zum Beispiel die Höhe und der Wegfall des Tagestickets in der City.