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Durfte der Kreis die Pferde versteigern?

Unter Polizeischutz haben 13 Kleinpferde am Montag im Kreis Görlitz neue Besitzer bekommen. Doch die Alteigentümer geben sich damit nicht zufrieden.

Von Steffen Gerhardt
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Im Biehainer Gnadenhof kamen die beschlagnahmten Pferde wieder zu Kräften, um sie am Montag zu versteigern. Alle 13 Kleinpferde fanden neue Besitzer.
Im Biehainer Gnadenhof kamen die beschlagnahmten Pferde wieder zu Kräften, um sie am Montag zu versteigern. Alle 13 Kleinpferde fanden neue Besitzer. © André Schulze

Die Versteigerung der 13 Kleinpferde hat für die Tiere ein glückliches Ende genommen. "Alle 13 Pferde fanden einen neuen Besitzer", teilt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (Lüva) des Landkreises Görlitz am Tag nach der Versteigerung gegenüber der SZ mit. Am Montag wurden die Pferde, die auf drei Koppeln in Biehain untergebracht waren, an neun Bieter veräußert. Diese boten zwischen 150 und 550 Euro für das einzelne Pferd.

Doch über das Vorgehen des Landkreises gehen die Meinungen der Beteiligten weit auseinander. Als rechtmäßig bezeichnet das Veterinäramt die Versteigerung, die früheren Eigentümer sprechen dagegen von Behördenwillkür. Barbara Pinkert und Tochter Simone waren die Tiere Mitte Januar vom Grundstück in Gebelzig vom Landratsamt fortgenommen worden.

Gehandelt nach dem Tierschutzgesetz

Mit der Fortnahme der Tiere sei das  Eigentumsrecht auf das Lüva übergegangen, heißt es aus dem Amt.  Hier muss man aber differenzieren, sagt Evelyn Ofensberger. Die Rechtsanwältin leitet die Stabsstelle Recht beim Deutschen Tierschutzbund. Sie unterscheidet zwischen Besitz und Eigentum. Bei der Beschlagnahme der Pferde geht es nur um den Besitz an dem Pferd. "Damit geht es aber nicht als Eigentum auf die Behörde über", betont die Anwältin. Dazu wäre auch eine Einziehungsverfügung nötig. Doch eine solche wollen die Pinkerts nie gesehen haben.

Wer bekommt die Einnahmen?

Damit die Tiere nicht vom Regen in die Traufe kommen, hat das Amt von den Bietern eine tierärztlich bestätigte Bescheinigung über das tierartgerechte Halten gefordert sowie eine gültige Viehverkehrsverordnungsnummer. Das ist eine Betriebsnummer für das jeweilige Bundesland in dem der Tierhalter ansässig ist.

Mit den erzielten Erlösen werden in erster Linie die bisher entstandenen Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Tiere bis zum Verkaufstermin abgegolten. 

Somit teilen sich in die Einnahmen vom Montag nicht nur die Behörde und der Biehainer Gnadenhof, der sich um die Pferde vier Monate gekümmert hat, sondern auch die Familie Pinkert. Sie beharrt aber weiter auf die Rückgabe ihrer Tiere.

Rechtsanwalt soll helfen

Deshalb haben sich Pinkerts Rechtsbeistand geholt und prozessieren jetzt am Oberverwaltungsgericht Bautzen. Der in Hamburg ansässige Rechtsanwalt möchte sich zum laufenden Verfahren gegenüber der Presse nicht äußern. Das Lüva bestätigt aber, dass es einen Schriftwechsel mit dem Anwalt der Pinkerts gibt. Dem Amt liegt jedoch keine einstweilige Verfügung vor. Ob die Altbesitzer rechtlich die Möglichkeit haben, ihre Tiere doch noch zurückzufordern, sieht die Tierschutzbund-Rechtsanwältin theoretisch als gegeben an. Evelyn Ofensberger gibt aber zu bedenken: "Wenn der Verkauf rechtskräftig ist, dann wohl nicht mehr." 

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