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Polizeigewerkschaft schließt AfD-Abgeordneten aus

Das Landtagsmitglied Lars Kuppi schädige die Gewerkschaft. Anlass ist eine gemeinsame Demonstration mit dem Rechtsextremisten Andreas Kalbitz.

Von Tobias Wolf & Franziska Klemenz
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Lars Kuppi war stellvertretender Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft.
Lars Kuppi war stellvertretender Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. © xcitepress

Der Beschluss im Landesvorstand war einstimmig, heißt es aus dem sächsischen Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Lars Kuppi, Polizeiobermeister und Mitglied der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, ist seit Ende Juni nicht mehr Mitglied der Gewerkschaft, sagt die Vorsitzende Cathleen Martin gegenüber saechsische.de. Zuerst hatte der Spiegel darüber berichtet.

Letztlich gab eine Demonstration in Burgstädt den Ausschlag, bei der der 48-jährige Kuppi zusammen mit dem Rechtsextremisten Andreas Kalbitz (ehemals AfD Brandenburg) auftrat. Kalbitz und der offiziell aufgelöste „Flügel“ der AfD werden in mehreren Bundesländern vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall Rechtsextremismus beobachtet.

Bereits zuvor war Kuppi mit rechtsextremistischen Äußerungen aufgefallen. Er sei „mit dem Flügel“ unterwegs gewesen und nutzte auch seine persönlichen Internetpräsenzen dazu, die Gewerkschaft und seine politischen Bestrebungen öffentlich in einem Zusammenhang zu bringen.

Die Gewerkschaft distanziere sich klar von extremistischen Bestrebungen, so Martin. Sie beobachte Kuppis Verhalten mit Sorge: „Ich bin erschrocken, in welche Richtung seine Entwicklung geht, das kann ich menschlich nicht mittragen."

Lars Kuppi bei einer AfD-Kundgebung gegen Corona-Schutzmaßnahmen im Mai in Roßwein.
Lars Kuppi bei einer AfD-Kundgebung gegen Corona-Schutzmaßnahmen im Mai in Roßwein. © Dietmar Thomas

Der Bundesverband der DPolG stehe voll hinter der Entscheidung des sächsischen Landesvorstands, sagt der Bundesvorsitzende Rainer Wendt. Die Mitgliedschaft in einer Partei, die nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werde, sei für sich noch kein Grund, gegen ein Mitglied vorzugehen. Einige Mitglieder seien in Parteien und übten dort Funktionen aus, auch in der AfD, so Wendt. 

Das rechtfertige keinen Ausschluss, bei verfassungsfeindlichen Organisationen sei die Lage klarer. „Wir halten die rote Linie für überschritten, wenn sich einzelne Mitglieder - ob Mandatsträger oder nicht - sich Menschen oder Flügeln zuwenden, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden.“

Der Bunderverband der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) stehe hinter Entscheidung des sächisschen Landesvorstands, den Polizisten Lars Kuppi auszuschließen, sagt der Bundesvorsitzende Rainer Wendt gegenüber saechsischeDE.
Der Bunderverband der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) stehe hinter Entscheidung des sächisschen Landesvorstands, den Polizisten Lars Kuppi auszuschließen, sagt der Bundesvorsitzende Rainer Wendt gegenüber saechsischeDE. © Martin Schutt/dpa

Kuppi war nach eigenen Angaben von 2015 bis 2017 stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG. Er hat gegen die Entscheidung des Landesvorstands Sachsen Widerspruch eingelegt, so die Landesvorsitzende Cathleen Martin. 

Bis zur abschließenden Entscheidung durch den Landeshauptvorstand, ein Gremium mit rund 50 Mitgliedern, das einmal im Jahr immer im Januar tagt, ruhten Kuppis Rechte als Mitglied nun. „Ich gehe davon aus, dass der Landeshauptvorstand in der Sache genauso entscheiden wird“, so Martin.