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Was stimmt nicht mit dem Vierjährigen?

Der Landkreis Görlitz hilft Eltern, Defizite ihrer Sprösslinge aufzuspüren. Doch die Wege für die freiwillige, zusätzliche Untersuchung werden nun länger.

Von Gabriela Lachnit
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Vierjährige, die eine Kita besuchen, werden jetzt nicht mehr in der Einrichtung untersucht, sondern im Gesundheitsamt.
Vierjährige, die eine Kita besuchen, werden jetzt nicht mehr in der Einrichtung untersucht, sondern im Gesundheitsamt. © Monika Skolimowska/dpa

Falko Walfisch* ist verwundert: Er soll mit seiner vierjährigen Tochter ins Gesundheitsamt zu einer Untersuchung kommen. Das teilt ihm das Landratsamt per Brief mit. Der Vater bekam es in der Kita seiner Tochter ausgehändigt. Und ein Termin stand auch gleich drin.

Den kann er berufsbedingt nicht wahrnehmen. Er ruft beim Gesundheitsamt an. Dort wird ihm erklärt, das sei nicht so schlimm, die Untersuchung sei freiwillig. Also wird die Untersuchung der Tochter abgesagt. Nun macht sich der Vater Sorgen, dass er jetzt beim "Amt" als Rabenvater registriert sein könnte, weil er das Angebot ablehnte.

Wer ablehnt, ist kein Rabenvater

Dem ist nicht so, versichert Kreissprecherin Julia Bjar. "Die Untersuchung der vierjährigen Kinder ist keine Pflichtuntersuchung", erklärt sie.  Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot. Das heißt, die Sorgeberechtigten - in der Regel die Eltern -  können entscheiden, ob ihre Sprösslinge  daran teilnehmen. "Es besteht aber bei vielen Eltern großes Interesse.

Zwar schwanken die Zahlen nach Angaben von Frau Bjar in den zurückliegenden Jahren, aber 50 bis 75 Prozent der Kinder werden untersucht. Den Eltern entstehen dabei keine Kosten. Die Untersuchung  erfolgt sachsenweit mit gleichen inhaltlichen Vorgaben. "Andere Bundesländer haben teilweise davon abweichende Untersuchungszeiträume und -inhalte", so Julia Bjar.

Test für Sprache, Motorik, Hören und Sehen

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst (KJÄD) bietet allen Kindern in der Regel zwei Jahre vor Schulaufnahme zusätzlich zu den U-Untersuchungen beim ambulanten Kinder- oder Hausarzt eine ärztliche Untersuchung an. Dabei soll der  sprachliche und motorische Entwicklungsstand des vierjährigen Kindes festgestellt werden. Es werden außerdem ein Seh- und ein Hörtest durchgeführt. 

Elvira Kühn wertet dieses Angebot des Landkreises als eine gute Sache. "So sind Eltern in der Lage, rechtzeitig vor dem Schulbeginn körperlichen, geistigen oder sprachlichen Defiziten der Kinder entgegenzuwirken", sagt die Leiterin des Kinderhauses "Kinderinsel Kunterbunt" in Görlitz. In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt erfahren sie, wo sie im Bedarfsfall Unterstützung für Sprachentwicklung oder motorische Schulung der Kinder erhalten können. 

Dana Lehmann, Leiterin des heilpädagogischen, integrativen Kindergartens "Pusteblume" in Niesky, sieht die Sache ähnlich. Der ganzheitliche Blick auf die Entwicklung der Kinder vor dem Schulbeginn sei sehr wichtig. Sie ergänzt, dass es sinnvoll ist, wenn pädagogische Fachkräfte bei der Untersuchung in den Kitas hinzugezogen werden. Sie haben einen anderen, fachlichen Blick auf das Kind. Erzieher können berichten, wie sich das Kind gewöhnlich verhält, wenn es sich am Untersuchungstag einmal trotzig zeigt.

Untersuchungen eigentlich in der Kita

In der "Kinderinsel Kunterbunt" gaben übrigens alle Sorgeberechtigten der 112 Mädchen und Jungen, die dort betreut werden, das Einverständnis zur Teilnahme an der freiwilligen und zusätzlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt. In der Regel wird diese Untersuchung in der Kita durchgeführt. Auf Wunsch können Eltern dabei sein. "Das nutzen vor allem Mütter und Väter von Kindern, bei denen Defizite schon sichtbar sind", erklärt Frau Kühn. 

Aufgrund der Corona-Pandemie und den sich daraus ergebenden Allgemeinverfügungen und Hygieneauflagen wurde das Prozedere geändert. Kreissprecherin Julia Bjar informiert: Alle Eltern wurden über Aushänge in den Kitas im Kreis Görlitz informiert, dass dieses Jahr die Untersuchung in den Außenstellen des Landratsamtes in Anwesenheit eines Sorgeberechtigten oder einer anderen Vertrauensperson, zum Beispiel der Oma, stattfindet.  "Nur einige wenige Kitas konnten die Rahmenbedingungen bieten, um die Untersuchung vor Ort durchzuführen", erklärt sie. Die Eltern haben immer die Möglichkeit, sich telefonisch oder per E-Mail bei den Mitarbeitern des KJÄD zu melden und einen anderen Termin für die Untersuchung zu vereinbaren.

Corona und Krankheit verändern Abläufe

Die Untersuchungsabläufe orientieren sich am Schuljahr, nicht am Kalenderjahr. Das heißt, ab Schuljahresbeginn starten die Schulaufnahmeuntersuchungen. Die sind Pflicht für alle Kinder, die im Folgejahr schulpflichtig werden. Wenn diese Untersuchungen abgeschlossen sind, beginnen die Kita-Untersuchungen, also im Frühjahr/Sommer bis zum neuen Schuljahresbeginn. "Dieses Jahr verzögerten sich krankheits- und coronabedingt die Abläufe, sodass weniger Kita-Kinder untersucht werden können als in den Vorjahren", erklärt die Sprecherin. Vor diesem Hintergrund sei die Untersuchung aller Kinder der betreffenden Altersgruppe eine personelle und zeitliche Herausforderung, erläutert Frau Bjar. 

*Name geändert

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