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Volksverhetzungs-Prozess neu aufgerollt

Ein Rentner bezeichnet Migranten im Internet als "Ungeziefer". Ein Zittauer Amtsrichter hält das für erlaubt - die Staatsanwaltschaft nicht.

Von Markus van Appeldorn
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Das Landgericht Görlitz wird nun über den Volksverhetzungs-Fall eines Beiersdorfer Rentners entscheiden.
Das Landgericht Görlitz wird nun über den Volksverhetzungs-Fall eines Beiersdorfer Rentners entscheiden. © SZ-Archiv

Nun entscheidet eine höhere Instanz im Falle eines Beiersdorfer Rentners. Das Zittauer Amtsgericht hatte den Mann im Februar vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Auf der Internet-Plattform "ask.fm" hatte er Migranten unter anderem als "Ungeziefer" bezeichnet. Gegen diesen Freispruch hat die Staatsanwaltschaft nun Berufung eingelegt. Das teilt der Zittauer Amtsrichter Holger Maaß nun auf SZ-Anfrage mit.

"Alle haben die Schnauze restlos voll mit dem aufdringlichen und frechen Ungeziefer ... Die Asyl und Hilfe mit Mord und Vergewaltigung danken" und "Alle haben diese schwarze Pest restlos satt", hatte der 70-Jährige seine Meinung über "die in Massen eingeschleusten Verbrecher und Mörderbanden" formuliert. Die Staatsanwaltschaft Görlitz hatte gegen den Rentner deshalb einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung beantragt. 90 Tagessätze á 15 Euro, also insgesamt 1.350 Euro sollte er dafür zahlen.

Urteil im Widerspruch zum Oberlandesgericht

Der damals verhandelnde Amtsrichter Kai Ronsdorf sah die Äußerungen des Rentners als von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt. Dessen Worte hätten sich nicht gegen alle Asylbewerber gerichtet, sondern erkennbar nur gegen solche, die kriminell werden. Freispruch.

Das Urteil stand zumindest in Widerspruch zu einer höchstrichterlichen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm. Das hatte 2017 einen Berufssoldaten wegen Volksverhetzung verurteilt, der Flüchtlinge im Internet unter anderem als "Ungeziefer" bezeichnete. Diese böswilligen und verächtlichen Beschimpfungen seien geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Wann es nun vor dem Görlitzer Landgericht zu einem erneuten Verfahren gegen den Mann kommt, ist noch nicht bekannt.

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