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Bürgergeld wird ab Januar 2023 eingeführt

Wochenlang wurde über die richtige Balance von Fördern und Fordern debattiert. Den Schlusspunkt setzten Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat. Das sind die Kernpunkte des Bürgergelds.

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Der Bundestag hat am Freitag mit großer Mehrheit für das neue Bürgergeld - dem Nachfolger von Hartz IV - beschlossen.
Der Bundestag hat am Freitag mit großer Mehrheit für das neue Bürgergeld - dem Nachfolger von Hartz IV - beschlossen. © Archiv/Michael Kappeler/dpa

Berlin. Zum Anfang des kommenden Jahres wird in Deutschland das Bürgergeld eingeführt. Bundestag und Bundesrat stimmten am Freitag in Berlin jeweils mit großer Mehrheit dem Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zwischen Ampel-Koalition und Union zu und machten damit den Weg für die Reform endgültig frei.

Schon im bisherigen Hartz-IV-System fließt jeden Monat staatliche Grundsicherung auf das Konto von Bedürftigen. Jobcenter versuchen, Arbeitslosen wieder zu einem Job zu verhelfen. Dennoch ist das neue Bürgergeld, das am Freitag die letzten Hürden in Bundestag und Bundesrat nahm, aus Sicht der Ampel-Koalition ein Abschied von Hartz IV. Ein Überblick:

Grundsicherung

Zum 1. Januar steigen die Bezüge etwa für Alleinstehende um 53 auf 502 Euro. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) versichert: "Die erhöhten Regelsätze werden wir pünktlich zum Jahreswechsel auszahlen." Ein neuer Antrag sei nicht notwendig. Es profitieren die rund 5,4 Millionen Menschen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Unterstützung in derselben Höhe erhalten zudem die zuletzt rund 215.000 Menschen mit Hilfe zum Lebensunterhalt und die rund 1,1 Millionen Menschen mit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Das Asylbewerberleistungsgesetz ist nicht im Bürgergeldgesetz enthalten, in der Folge werden aber auch hier die Sätze angepasst; Ende 2021 waren rund 410.000 Menschen betroffen.

Kooperationsplan

Ein Kooperationsplan soll die heutige Eingliederungsvereinbarung zwischen Jobcenter und Arbeitslosen ersetzen. Der Vorrang der raschen Vermittlung in oft einfache Helferjobs fällt. Er wird für den "Drehtüreffekt" verantwortlich gemacht, durch den Arbeitslose nach solchen Jobs heute oft erneut in Hartz IV landen. Künftig sollen die Jobcenter im Gespräch mit den Arbeitslosen festlegen, in welchen Schritten ihnen wieder zu regulärer Arbeit geholfen werden soll.

Noch mehr als heute sollen Maßnahmen zur Qualifizierung, Weiterbildung, Ausbildung oder Umschulung zum Tragen kommen. Jede und jeder Leistungsbeziehende soll persönliche Ansprechpartner in den Jobcentern bekommen. Diese Kernbestandteile der Reform sollen erst ab Juli greifen, weil die Jobcenter sich auf den Mehraufwand erst vorbereiten müssen.

Entbürokratisierung

Gestrichen werden sollen viele sogenannte Rechtsfolgenbelehrungen: Die Arbeitslosen sollen nicht direkt in Juristendeutsch mit möglichen Folgen für den Fall konfrontiert werden, dass sie Vorgaben nicht einhalten. Vielmehr sollen sie sich auf Augenhöhe mit den Jobcentern fühlen können. Diese sollen aber regelmäßig überprüfen, ob die Arbeitslosen die Absprachen des Kooperationsplans einhalten - Aufforderungen hierzu sollen gemäß einem Kompromiss mit der Union doch mit solchen rechtlichen Belehrungen stattfinden.

Neu kommt eine Bagatellgrenze von 50 Euro. Zuviel gezahltes Geld unter dieser Schwelle soll nicht mehr zurückgefordert werden. Bescheide wegen Kleinbeträgen, die teurer sind als die rückgeforderten Summen, sollen so entfallen.

Sanktionen

Verschärft wurden auf Druck der Union die möglichen Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Bereits ab Januar sollen solche Kürzungen des Bürgergelds auch bei Pflichtverletzungen gestaffelt möglich sein - also wenn sich jemand zum Beispiel nicht auf eine Stelle bewirbt oder keine Maßnahme angeht, obwohl das vereinbart war. Betragen sollen die Kürzungen beim ersten Mal 10 Prozent - und zwar für einen Monat.

Beim zweiten Mal ist eine Kürzung um 20 Prozent für zwei Monate möglich. Bei jeder weiteren Pflichtverletzung können es 30 Prozent der Leistung für jeweils drei Monate sein. Bereits die Ampel hatte eine Sanktionsmöglichkeit im Fall von mehrfachem Nichtmelden beim Jobcenter vorgesehen; hier können 10 Prozent des Bürgergelds gekürzt werden.

Schonvermögen

In einer "Karenzzeit" von einem Jahr sollen angemessene Kosten für Miete und Heizung übernommen werden. Erspartes soll nicht aufgebraucht werden müssen, wenn es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. Als erheblich gelten 40 000 Euro und 15 000 Euro für weitere Personen in der sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Bestimmte größere Wohnflächen sind anzuerkennen, wenn alles andere "eine besondere Härte" bedeuten würde.

Zuverdienst

Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, kann künftig mehr von seinem Einkommen etwa durch einen Minijob behalten. Die Freibeträge in diesem Bereich werden auf 30 Prozent angehoben. Die Freibeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende sollen auf 520 Euro erhöht werden. Macht ein junger Mensch aus einer Familie im Leistungsbezug eine Ausbildung, kann er über 600 Euro behalten. (dpa)