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Wie unterscheiden sich Erst- und Zweitstimme?

Am 26. September wird ein neuer Bundestag gewählt. Die Wähler dürfen zwei Stimmen abgeben. Was bedeuten Erst- und Zweistimme? Der Überblick.

Von Henriette Kuhn
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Jeder Wahlberechtigte hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen.
Jeder Wahlberechtigte hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. © Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

Brauche ich eine Wahlbenachrichtigung, um mein Kreuz zu machen? Und wie unterscheiden sich Erst- und Zweitstimme? Wir geben Ihnen alle wichtigen Informationen vor der Bundestagswahl am 26. September.

Worin unterscheiden sich Erst- und Zweistimme?

  • Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten direkt, der im entsprechenden Wahlkreis antritt. Meistens gehört er zu einer Partei, die das vorher festgelegt hat. Wer als Einzelperson antreten möchte, muss mindestens 200 Unterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises sammeln, in dem sie kandidieren will.
  • Bei der Zweitstimme wiederum stehen Parteien zur Auswahl. Der bundesweite Anteil an diesen Stimmen entscheidet darüber, wie stark eine Partei später im Parlament vertreten ist. In die Sitze, die einer Partei nach den Zweitstimmen zustehen, werden die Direktmandate aus den Erststimmen eingerechnet.

Erst- und Zweistimme: Wie fülle ich den Stimmzettel richtig aus?

Jeder Bürger, der bei der Bundestagswahl im September wahlberechtigt ist, hat zwei Stimmen. Eine Stimme wird auf der linken Hälfte des Stimmzettels abgegeben. Dabei handelt es sich um die Erststimme. Die Zweistimme wird in der rechten Spalte des Stimmzettels vergeben.

Ungültig sind Stimmen laut Bundeswahlleiter unter anderem, wenn der Stimmzettel keine Kennzeichnung enthält oder der Willen des Wählers nicht zweifelsfrei zu erkennen ist. Auch wenn der Stimmzettel einen Zusatz enthält, ist die Stimme ungültig.

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Welche Stimme ist wichtiger – die Erst- oder die Zweistimme?

Trotz ihres Namens hat die Zweistimme die höhere Relevanz als die Erststimme. Während durch die Erststimme sichergestellt wird, dass jede Region im Bundestag vertreten ist, entscheidet die Zweistimme über die Mehrheitsverhältnisse im Parlament. Es geht bei der Zweistimme also darum, wie viele Sitze der jeweiligen Partei im Bundestag zustehen. Um die Zweistimme geht es auch bei den Prognosen und Hochrechnungen am Wahlabend.

Welche Unterlagen muss ich ins Wahllokal mitnehmen?

Wer am Wahltag seine Stimme in seinem Wahllokal abgeben möchte, sollte seine Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Sollte die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen sein, genügt auch der Ausweis. Voraussetzung ist immer, dass die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis des entsprechenden Wahlbezirks eingetragen ist.

Eine Besonderheit in der Corona-Pandemie: Derzeit muss in öffentlichen Räumlichkeiten eine Maske getragen werden. Außerdem bitten viele Gemeinden auf den Wahlbenachrichtigungen darum, am Wahlsonntag einen eigenen Stift ins Wahllokal mitzubringen.

Hat man bis zum 21. Tag vor der Wahl keine solche Benachrichtigung erhalten, sollte man sich bei seiner Gemeinde melden, so der Bundeswahlleiter. Wer aber per Briefwahl abstimmen möchte, braucht einen Wahlschein und den Stimmzettel, auf dem später die Kreuze zu machen sind. Ein Antrag dafür liegt der Wahlbenachrichtigung bei.

Was ist im Wahllokal zu beachten?

Seit der Bundestagswahl 2017 sind Selfies in der Wahlkabine verboten. Hintergrund ist, dass damit die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden soll. Auch das eigene Wahlgeheimnis soll damit geschützt werden. Dieses Verbot durchzusetzen, ist Aufgabe des Wahlleiters. (mit dpa)