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Neues Heizgesetz löst in Sachsen große Sorgen aus

Kommunen und Wohnungsverbände warnen vor enormen Investitionskosten, Zeitdruck und zu kleinen Fördertöpfen. Sowie davor, dass es mit eigenen Wärmeplänen vielerorts noch dauert.

Von Gunnar Saft
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Der Städte- und Gemeindetag fordert mehr Zeit und Geld bei Nachbesserungen kommunaler Wärmeplanungen.
Der Städte- und Gemeindetag fordert mehr Zeit und Geld bei Nachbesserungen kommunaler Wärmeplanungen. © Marijan Murat/dpa (Archiv/Symbolfoto)

Die gute Nachricht zum neuen Heizgesetz und den damit verbundenen kommunalen Wärmeplänen war schnell erzählt: Zehn sächsische Kommunen – darunter mit Dresden und Leipzig auch zwei Großstädte – haben mit der Arbeit an einem eigenen Wärmeplan bereits begonnen. Das gaben Vertreter von Sachsens Städte- und Gemeindetag, der kommunalen Wohnungswirtschaft sowie der Wohnungsgenossenschaften am Donnerstag auf einer Pressekonferenz bekannt.

Danach beginnen aber schon die vielen Probleme. Abgeschlossen ist die Arbeit an einem eigenen Wärmeplan nirgendwo. Dabei sollen diese für Immobilienbesitzer, aber indirekt auch für alle Mieter, die Entscheidung erleichtern, auf welche Weise man künftig kostengünstiger die neuen Vorgaben des Heizungsgesetzes umsetzen kann. Zum Beispiel durch eine eigene Wärmepumpe oder doch lieber durch den Anschluss an ein lokales Fernwärmenetz – soweit dieses heute schon oder zumindest zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar ist.

Alle genannten Parteien warnen dann allerdings: Sowohl mit dem kostspieligen Ausbau von Fernwärmenetzen als auch mit den Wärmeplänen für jeden Ort dürfte es eine Weile dauern. Der wichtigste Grund ist wie so oft fehlendes Geld. Schon die Erstellung der Wärmepläne könnte zwischen 40 bis 100 Millionen Euro kosten – allein in Sachsen. Bundesweit stehen dafür jedoch nur insgesamt 500 Millionen Euro Fördermittel bereit. Dazu wird erwartet, dass die Nachfrage nach dieser Dienstleistung – so müssen diese Pläne in rund 10.800 deutschen Kommen gleichzeitig erstellt werden – sprunghaft steigt. Das heißt: Es wird wahrscheinlich deutlich teurer.

Verbände und Kommunen fordern mehr Zeit und Geld für Wärmeplanung

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag stellt deshalb klar: Die Kommunen im Freistaat bräuchten dafür unbedingt einen entsprechenden Finanzausgleich aus der Landeskasse, sonst könnten sie diese Aufgabe absehbar nicht stemmen.

Dazu kommen die nachvollziehbaren Sorgen vieler Versorgungsunternehmen. Sie müssen nun in den nächsten Jahren zielgenau planen, um den Bedarf an Fernwärme, Strom oder sogenannten „grünen Gasen“ für jede Region möglichst exakt zu bestimmen. Denn nur, wenn sich vor Ort später auch genügend Abnehmer dafür finden, die beispielsweise auf eine eigene Wärmepumpe verzichten und stattdessen Fernwärme nutzen, können die enormen Ausbaukosten auch refinanziert werden. Geschätzt liegen die in einem zweistelligen Milliardenbereich, denn bisher sind erst 28,4 Prozent aller sächsischen Haushalte angeschlossen. Die enormen Investitionskosten, die „die Städte auf Jahre und Jahrzehnte zu Baustellen machen“, sind dann aber auch für kommunale Großvermieter und für Sachsens Wohnungsgenossenschaften ein brisantes Thema. So will man unbedingt verhindern, dass dadurch am Ende die Betriebskosten rasant ansteigen. Ob das gelingt, ist vorerst aber völlig unklar. Ist aber die Bezahlbarkeit von Wohnungen nicht mehr gewährleistet, so die deutliche Warnung, gefährde das den sozialen Frieden im Land.

Sämtliche Vertreter der vom neuen Heizungsgesetz betroffenen Branchen in Sachsen erheben deshalb einen gemeinsamen Forderungskatalog: Neben einer stärkeren finanziellen Förderung der vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Änderungen würden die Umstellungen auch mehr Zeit benötigen, heißt es. So müssten die Fristen für die Vorlage von Wärmeplänen spürbar verlängert werden. Bisher müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern diese Arbeit bis Mitte 2026 abgeschlossen haben, kleinere Kommunen haben dafür bis Ende 2028 Zeit. Außerdem gelte es, bestimmte Förderregeln zu ändern: So dürfte zum Beispiel in Gebieten, wo es künftig eine Fernwärmeversorgung geben soll, zuvor nicht der Kauf von privaten Wärmepumpen unterstützt werden.

Nicht zuletzt drängt man auf deutliche Nachbesserungen beim Heizungsgesetz. Weil das aber bereits vom Bundestag verabschiedet worden ist, setzt man nun auf den Bundesrat und auf eingereichte Klagen gegen das „völlig überstürzte, aktionistische und ideologisch untersetzte Vorgehen“ der Bundesregierung beim Thema Heizen.