Bautzen
Merken

Großdubrau, Radibor und Malschwitz kooperieren für kommunale Wärmeplanung

Mit dem Wärmeplanungsgesetz müssen Kommunen bis 2028 eine Wärmeplanung vorlegen. Großdubrau, Radibor und Malschwitz arbeiten dafür zusammen.

 1 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Bis 2028 müssen Kommunen eine Wärmeplanung vorlegen. Drei Gemeinden im Kreis Bautzen arbeiten dafür jetzt zusammen.
Bis 2028 müssen Kommunen eine Wärmeplanung vorlegen. Drei Gemeinden im Kreis Bautzen arbeiten dafür jetzt zusammen. © Symbolfoto: Patrick Pleul/dpa

Großdubrau, Malschwitz, Radibor. Die Gemeinden Großdubrau, Malschwitz und Radibor kooperieren bei der kommunalen Wärmeplanung. Am 12. und 13. Dezember 2023 haben die Gemeinderäte der drei Gemeinden in ihren Sitzungen den Beitritt zur Kooperationsvereinbarung für eine gemeinsame kommunale Wärmeplanung beschlossen.

Hintergrund ist das am 17. November 2023 im Bundestag beschlossene Wärmeplanungsgesetz: Es verpflichtet alle Kommunen in Deutschland mit bis zu 100.000 Einwohnern bis spätestens 30. Juni 2028 eine Wärmeplanung vorzulegen. Diese macht Vorschläge, wie die Gebäude in einer Kommune perspektivisch beheizt werden können.

Gemeinden hoffen auf hundertprozentige Förderung

"Mit dem Aufbau von Nahwärmenetzen unter Einsatz lokaler Brennstoffe, wie es sie beispielsweise in den Orten Radibor und Camina bereits gibt, besteht insbesondere für kleine, ländliche Kommunen ein erhebliches Potential, Wertschöpfung in der Kommune zu behalten und zudem den Bürgerinnen und Bürgern eine zukunftsfähige, günstige und preisstabile Wärmeversorgung anzubieten", teilen die Gemeinden mit.

Die kommunale Wärmeplanung sähen sie daher als Chance. Die Gemeinde Radibor werde nun den Förderantrag für die Kooperation zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung stellen. Dabei hofft man auf eine hundertprozentige Förderung seitens des Bundes, die bei Antragstellung bis zum Ende dieses Jahres angekündigt wurde. (SZ)