Landtagsabgeordnete von Grünen und Linkspartei haben mit ihrer Klage gegen das sächsische Polizeigesetz teilweise Erfolg gehabt. Der Verfassungsgerichtshof erklärte einzelne Normen am Donnerstag für teilweise verfassungswidrig. Bis Mitte Juni 2026 muss der Landtag das Polizeirecht entsprechend überarbeiten. Bis dahin bleibt das Gesetz in Kraft.
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