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Sachsens Polizeigesetz ist teilweise verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof kritisiert verdeckte Überwachungsbefugnisse zur Gefahrenabwehr in Sachsen. Jetzt muss das Polizeigesetz überarbeitet werden.

Von Karin Schlottmann
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Eine Videoüberwachungsanlage an der Görlitzer Altstadtbrücke. Mit hochmoderner Lasertechnik und großer Pixelauflösung  soll die Videokamera auf der Görlitzer Altstadtbrücke Straftätern auf die Schliche kommen.
Eine Videoüberwachungsanlage an der Görlitzer Altstadtbrücke. Mit hochmoderner Lasertechnik und großer Pixelauflösung soll die Videokamera auf der Görlitzer Altstadtbrücke Straftätern auf die Schliche kommen. © Nikolai Schmidt

Landtagsabgeordnete von Grünen und Linkspartei haben mit ihrer Klage gegen das sächsische Polizeigesetz teilweise Erfolg gehabt. Der Verfassungsgerichtshof erklärte einzelne Normen am Donnerstag für teilweise verfassungswidrig. Bis Mitte Juni 2026 muss der Landtag das Polizeirecht entsprechend überarbeiten. Bis dahin bleibt das Gesetz in Kraft.

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