Versöhnung zwischen Täter und Opfer bleibt in Sachsen immer noch die Ausnahme
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Die Idee klingt bestechend einfach: Ein Straftäter und sein Opfer setzen sich an einen Tisch und sprechen mit Unterstützung eines Vermittlers über ihren „Konflikt“. Der Täter entschuldigt sich, leistet eine Entschädigung und wird im Gegenzug gar nicht oder milder bestraft.