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Weil er einen Journalisten beleidigte: AfD-Mann Droese verurteilt

Sachsens AfD-Vize Siegbert Droese muss eine Geldstrafe zahlen. Er hatte einen Journalisten als Linksextremen bezeichnet.

Von Alexander Schneider
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Siegbert Droese, stellvertretender Vorsitzender der AfD Sachsen, wurde am Freitag am Amtsgericht Dresden wegen Beleidigung in zwei Fällen verurteilt.
Siegbert Droese, stellvertretender Vorsitzender der AfD Sachsen, wurde am Freitag am Amtsgericht Dresden wegen Beleidigung in zwei Fällen verurteilt. © dpa

Dresden. Siegbert Droese hatte mit seinem Einspruch gegen einen Strafbefehl keinen Erfolg. Der 54-jährige Leipziger, stellvertretender Vorsitzender der AfD Sachsen, wurde am Freitag am Amtsgericht Dresden wegen Beleidigung in zwei Fällen verurteilt. Es ging um öffentliche Äußerungen auf der Plattform X.

Der Fall zeigt, wie es die rechtsextremistische Partei im Allgemeinen und Droese, der als Rechtsaußen gilt, im Besonderen mit der Meinungsfreiheit halten.

Es begann damit, dass Tobias Wolf, Landeskorrespondent der „Freien Presse“, Anfang Juli 2022 keine Akkreditierung für den AfD-Landesparteitag in Löbau erhalten hatte. Zunächst hatte Parteisprecher Andreas Harlaß behauptet, alle Plätze seien vergeben. Als sich jedoch herausstellte, dass das nicht stimmte, ließ die AfD mitteilen, ein anderer Reporter der Freien Presse könne gerne kommen, nicht aber Wolf.

Natürlich berichteten Medien über den Ausschluss von Journalisten durch die AfD. Am 8. Juli, noch vor dem Parteitag, griff dann Droese zur Tastatur. In zwei Tweets nannte er Wolf einen „als Journalisten getarnten Linksextremen“ sowie „linksextremen Pöbel“. Per Strafbefehl wurde Droese daher zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt, die er jedoch nicht akzeptiert.

Wolf: Ausschluss von Journalisten bei Parteitagen verstößt gegen die Pressefreiheit

Droese äußerte sich in seinem Prozess nicht, weder zu den Vorwürfen, noch zu seinen Lebensverhältnissen. Auch als Beschuldigter hatte er keine Angaben gemacht, aber auf einen Kommentar über Meinungsfreiheit aus der Süddeutschen Zeitung verwiesen. Für die Staatsanwaltschaft war das neben Droeses gesamtem Twitter-Auftritt ein Indiz dafür, dass er tatsächlich Urheber der Beleidigungen ist.

Der geschädigte Wolf sagte, ein Ausschluss von Journalisten bei Parteitagen verstoße gegen die Pressefreiheit. Er fühle sich beleidigt, die Bezeichnung Linksextremist "ist gezielt eingesetzt worden, um mich zu diskreditieren", so Wolf. Bereits 2017 sei er von einem AfD-Parteitag per Abstimmung im Saal, aber ohne Diskussion ausgewiesen worden. Dafür hatte sich die Partei damals sogar entschuldigt, "wir müssen dazulernen", hatte es damals geheißen.

Droeses Verteidiger ist Roland Ulbrich, Leipziger Landtagsabgeordneter der AfD, gegen den ein Parteiausschlussverfahren wegen seiner Äußerungen im Bundesschiedsgericht der Partei läuft. Er forderte Freispruch und argumentierte, es sei nicht erwiesen, dass sein Mandant diese Äußerungen getätigt habe. Doch selbst wenn, dann seien diese nach seiner Überzeugung nicht strafbar und von der Meinungsfreiheit gedeckt, Droese habe als AfD-Vize berechtigte Interessen wahrgenommen.

Der Richter folgte Ulbrichs langen Ausführungen nicht. Droese habe dem Geschädigten abgesprochen, überhaupt ein Journalist zu sein. Die Tweets seien "als Beleidigung gewollt und gemeint" gewesen. Es sei auch kein berechtigtes Interesse, Journalisten zu beleidigen. Es bleibe daher bei der Geldstrafe von 2.700 Euro.