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Ex-Ostbeauftragter Wanderwitz sieht gute Chancen für ein AfD-Verbot

Der sächsische CDU-Politiker Marco Wanderwitz tritt vehement für ein AfD-Verbotsverfahren ein. Seine Partei weiß er dabei nicht hinter sich.

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Der frühere Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz, dringt weiter auf ein AfD-Verbotsverfahren.
Der frühere Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz, dringt weiter auf ein AfD-Verbotsverfahren. © dpa

Leipzig. Der frühere Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz, dringt weiter auf ein AfD-Verbot und räumt ihm gute Chancen ein. Man dürfe nicht die gescheiterten NPD-Verbotsverfahren am Bundesverfassungsgericht zum Maßstab nehmen, sagte der sächsische CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Ganz anders sieht das Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).

"Man muss auf die AfD schauen, wie sie heute ist", sagte Wanderwitz. "Da geht es um die Frage: Sind sie rechtsradikal und bekämpfen sie aggressiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung? Ich sage: Mittlerweile ist die AfD das, was die NPD gewesen ist. Rechtsradikaler geht's nicht. Weder ist aber die AfD von V-Leuten durchdrungen, noch unbedeutend. Ein AfD-Verbotsverfahren hätte aus meiner Sicht ausgezeichnete Chancen." Wanderwitz ist Jurist und Bundestagsabgeordneter.

Buschmann hingegen äußerte sich skeptisch. "Die Hürden für ein Parteiverbot hat das Bundesverfassungsgericht sehr hoch gesetzt", sagte der FDP-Politiker der "Welt am Sonntag". Man müsse sich "zu 100 Prozent sicher sein, dass es erfolgreich ausgeht", wenn man ein solches Verfahren anstrebe. "Würde ein solches Verfahren vor dem Verfassungsgericht scheitern, würde dies ein gewaltiger PR-Sieg der AfD sein."

Wanderwitz wies hingegen darauf hin, dass inzwischen drei Landesverbände - in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft seien. "Ich gehe auch davon aus, dass die Hochstufung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextrem eine Frage der Zeit ist", sagte Wanderwitz.

Wanderwitz zu möglichem AfD-Verbotsverfahren: Politik muss Entscheidung treffen

Die politischen Parteien seien jetzt in der Pflicht, die Debatte zu führen und zu einer Entscheidung zu bringen. Um ein Verbotsfahren in Karlsruhe in Gang zu bringen, muss es entweder vom Bundestag, Bundesrat oder von der Bundesregierung beantragt werden. Er sei daher erfreut, dass das Thema zuletzt wieder in den Fokus gerückt sei, sagte Wanderwitz.

Zur Äußerung seines Amtsnachfolgers Carsten Schneider, dass ein Verbotsverfahren nur zu einer größeren Solidarisierung mit der AfD führen werde und man die Partei lieber inhaltlich stellen solle, sagte Wanderwitz: "Wenn wir in einer Situation wären, wo wir nicht große internationale Krisen hätten, wo wir nicht eine handwerklich schlecht agierende Bundesregierung hätten, wo wir eine relative politische Glückseligkeit hätten, dann könnte ich das ja verstehen. Aber er steht in einem brennenden Haus und sagt: Wir bleiben im Gespräch. Ich halte das für fatal. Die Zeit arbeitet für die AfD. Das ist aus meiner Sicht auch der Versuch, diesem gesellschaftlichen Konflikt aus dem Weg zu gehen."

Ihm sei klar, dass er mit seiner Position in der CDU in der Minderheit sei. "Das ist noch eine Mindermeinung. Ich arbeite dafür, dass das in meiner Partei und in der Politik insgesamt zur Mehrheitsmeinung wird, weil ich es dezidiert für dringend geboten halte. Und Gott sei Dank bin ich nicht allein."

AfD-Wähler aus Blase herausholen

Ein AfD-Verbot brächte aus seiner Sicht eine Atempause. "Es bleibt mühselig. Ich glaube, einen Teil der AfD-Wähler, die Protestwähler sind, erreichen wir erst wieder, wenn wir die AfD mal zurücksetzen. Die allermeisten Leute, die momentan AfD wählen, sind in einer Blase, aus der wir sie nicht mehr schaffen herauszuholen, und diese Blase muss erstmal platzen." Erst dann könne man beispielsweise mit politischer Bildung wieder mehr erreichen. (dpa)