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Letzte Hoffnung vor der Abschiebung

Sachsens Härtefallkommission entscheidet in einzelnen Fällen abgelehnter Asylbewerber. Hier spricht deren Vize-Chef aus Wehlen über die Hintergründe.

Von Simon Lehnerer
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Wird ein Asylantrag abgelehnt, droht die Abschiebung. Ein bestimmtes Gremium kann das in Einzelfällen noch verhindern.
Wird ein Asylantrag abgelehnt, droht die Abschiebung. Ein bestimmtes Gremium kann das in Einzelfällen noch verhindern. © Michael Kappeler/dpa

Erst am 12. April fand vom Flughafen Leipzig-Halle eine Sammelrückführung von 14 Tunesiern zurück in ihr Heimatland statt - und das ist keine Seltenheit in Sachsen. Abschiebefälle wie auch die der georgischen Familie Imerlishvili in Pirna oder des Vietnamesen Pham Phi Son in Chemnitz bewegen viele Menschen emotional. Doch rein rechtlich gilt: Wenn Ausländer in Deutschland kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben, müssen sie irgendwann wieder ausreisen. Kommen sie dem nicht nach, wird die Ausreisepflicht von den Behörden durchgesetzt.

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