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Kritik an elektronischer Kandidaten-Wahl

Die Bundesregierung will eine Kandidatenaufstellung für die Wahl online ermöglichen. Die Opposition drängt hingegen auf Präsenzversammlungen.

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Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner erhob sogar den Vorwurf, durch eine elektronische Wahl würden demokratische Grundsätze in nie da gewesener Weise zur Disposition gestellt.
Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner erhob sogar den Vorwurf, durch eine elektronische Wahl würden demokratische Grundsätze in nie da gewesener Weise zur Disposition gestellt. © Britta Pedersen/dpa

Berlin. Die Pläne der Bundesregierung, die wegen der Corona-Pandemie die Kandidatenaufstellung für die Bundestagswahl ohne Präsenzversammlungen ermöglichen sollen, stoßen bei der Opposition auf erhebliche Bedenken. FDP und Grüne bemängelten am Mittwoch zu viele Rechtsunsicherheiten in der Verordnung des Innenministeriums. Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Friedrich Straetmanns, betonte: „Parteiinterne Vorgänge haben nichts in den Händen des Bundesinnenministers zu suchen.“ Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner erhob sogar den Vorwurf, durch das Vorhaben würden demokratische Grundsätze in nie da gewesener Weise zur Disposition gestellt.

Wegen der Corona-Pandemie sollen die Parteien ihre Kandidaten ausnahmsweise auf elektronischem Weg und per Briefwahl bestimmen dürfen. Über die entsprechende Rechtsverordnung aus dem Innenministerium will der Bundestag bereits an diesem Donnerstag abstimmen - vorher kann sie nicht in Kraft treten. Die Mehrheit der großen Koalition gilt als sicher. Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor sieht in dem Vorhaben einen wichtigen Schritt zur „Pandemiefestigkeit des Wahlrechts“.

Die Basis für diese Ausnahmeregelung hatte der Bundestag bereits vor zwei Wochen gelegt. Damals hatten die Parlamentarier formal festgestellt, dass die Durchführung von Wahlveranstaltungen derzeit wegen der Pandemielage zumindest teilweise nicht möglich ist. Nur in solchen Fällen sieht das Bundeswahlgesetz die Möglichkeit vor, die Kandidatenaufstellung per Rechtsverordnung auch ohne die sonst zwingend vorgeschriebene Versammlung zu erlauben. (dpa)