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Mehr Flexibilität beim Klimaschutz: Kabinett beschließt Reform

Vor allem die FDP hat die Reform des Klimaschutzgesetzes mit einer anderen Berechnung der CO2-Menge vorangetrieben. Kritik gab es am Anteil für den Verkehr.

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Im neuen Klimaschutzgesetz wird der CO2-Ausstoß des Individualverkehrs nicht mehr als eigener Sektor betrachtet.
Im neuen Klimaschutzgesetz wird der CO2-Ausstoß des Individualverkehrs nicht mehr als eigener Sektor betrachtet. © Jan Woitas/dpa-Zentralbild (Symbolfoto, Archiv)

Berlin. Das Bundeskabinett hat die Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Es verschafft den einzelnen Ministern mehr Flexibilität beim Klimaschutz, Umweltschützer sprechen indes von einer Aufweichung. Nach dem Beschluss am Mittwoch im Kabinett in Berlin ist nun der Bundestag am Zug.

Eine Reform des Klimaschutzgesetzes ist ein Anliegen vor allem der FDP. Die Einhaltung der Klimaziele soll nicht mehr rückwirkend nach verschiedenen Sektoren wie Verkehr, Industrie oder Landwirtschaft kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend.

Die Bundesregierung als Ganzes soll künftig entscheiden, in welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen die zulässige CO2-Gesamtmenge bis 2030 erreicht werden soll. Bis dahin will Deutschland 65 Prozent an Treibhausgasen weniger ausstoßen als 1990. Zurzeit beträgt die Minderung laut Umweltbundesamt rund 41 Prozent.

"Mit dem Streichen der verbindlichen Sektorziele kauft die FDP ihren Verkehrsminister davon frei, seinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten – auf Kosten kommender Generationen und all jener, die schon heute unter der Klimakrise leiden", kritisiert Stefanie Langkamp, Politische Geschäftsleiterin der Klima-Allianz Deutschland. Das Verbändebündnis hofft nun auf den Bundestag. (dpa)