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Wackeln die ersten öffentlich-rechtlichen TV-Kanäle?

Die Ministerpräsidenten beraten derzeit einen neuen Medienstaatsvertrag. Spartenkanäle wie Tagesschau 24 oder ZDF neo könnten dabei wegfallen.

Von Thilo Alexe
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Sachsens Staatskanzleichef Oliver Schenk (CDU) koordiniert die Medienpolitik des Landes und arbeitet am neuen Medienstaatsvertrag. Foto: dpa/S. Kahnert
Sachsens Staatskanzleichef Oliver Schenk (CDU) koordiniert die Medienpolitik des Landes und arbeitet am neuen Medienstaatsvertrag. Foto: dpa/S. Kahnert © dpa

Leipzig. Den öffentlich-rechtlichen Sendern drohen offenbar Einschnitte in ihre Spartenkanäle. Bei einer Diskussionsrunde im Rahmen der am Dienstag eröffneten Mitteldeutschen Medientage in Leipzig konfrontierte Fachjournalistin Diemut Roether als Moderatorin Politiker und Intendanten mit der Aussage, dass der Entwurf des neuen Medienstaatsvertrag das vorsehe.

So sollten ZDF neo, ZDF info, One, Tagesschau 24 und ARD alpha nicht mehr „beauftragt“ werden, wie es im Fachjargon heißt. Das deckt sich mit Informationen von saechsische.de. ZDF-Intendant Thomas Bellut sagte auf die Frage, ob etwa ZDF neo abgeschaltet werde: „Das würden wir sehr ungern tun.“

Im aktuellen Medienstaatsvertrag, der von den 16 deutschen Bundesländern geschlossen wurde, sind die zur Debatte stehenden Sender noch als Teile der öffentlich-rechtlichen Angebote definiert. Sachsens Staatskanzleichef Oliver Schenk (CDU) sagte bei der Runde in Leipzig: „Die Reformschritte sind noch nicht so richtig in Gang gekommen.“ In der Rundfunkkommission der Länder solle die Debatte über Auftrag und Struktur fortgesetzt werden. „Das wollen wir sehr zeitnah“, sagte Schenk, der zudem von einem „ehrgeizigen Fahrplan“ sprach. Bis zur Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten im Herbst solle es einen „geeinten Entwurf“ für den neuen Staatsvertrag geben. Der solle dann im Januar 2023 in Kraft treten, „rechtzeitig vor der nächsten Beitragsperiode“.

In einem zweiten Schritt sollen Schenk zufolge die Finanzierungsfragen geklärt werden. Die Länder warteten ab, wie das Bundesverfassungsgericht entscheide. Die Richter befassen sich auf Initiative von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit dem Rundfunkbeitrag, der nicht, wie von einer Kommission empfohlen, erhöht wurde. Sachsen-Anhalt hatte das im vergangenen Jahr verhindert, weil der Landtag in Magdeburg wegen eines Koalitionsstreits nicht über die Erhöhung abstimmte.

Theoretisch könnten die Sender die Spartenkanäle auch ohne Beauftragung betreiben. Bellut sagte, das würden dann aber sehr schnell Programme zweiter Klasse. Wahrscheinlich wäre dann Beobachtern zufolge auch eine heftige Debatte in der Politik. Bellut lobte die Innovationskraft der Spartenkanäle, die etwa erfolgreiche Formate mit Jan Böhmermann oder Joko und Klaas hervorgebracht hätten.

MDR-Intendantin Karola Wille skizzierte in der Runde ihre Vorstellung der Öffentlich-Rechtlichen als „Kommunikationsnetzwerk“. Es bestehe aus Fernsehen, Radio und „starken Telemedien“ und solle Raum für Diskurse geben. Wille sprach von einem „gesellschaftlichen Verständigungsprozess“.