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Sächsischer AfD-Sprecher Andreas Harlaß verurteilt

Andreas Harlaß hat sich im Wahlkampf nach Überzeugung des Gerichts böswillig über Migranten verächtlich gemacht. Wegen Volksverhetzung wurde er nun zu einer Geldstrafe verurteilt.

Von Alexander Schneider
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Der sächsische AfD-Sprecher Andreas Harlaß wurde wegen Volksverhetzung verurteilt.
Der sächsische AfD-Sprecher Andreas Harlaß wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. © SZ/Veit Hengst

Dresden. Andreas Harlaß, Sprecher und Vorstandsmitglied der AfD Sachsen, wurde am Amtsgericht Dresden wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt. Doch der 61-jährige Dresdner und sein Verteidiger Joachim Keiler kündigten an, das Urteil anzufechten. „Ich hätte nie für möglich gehalten, dass das strafrechtlich relevant sein könnte“, sagte Harlaß nach der Urteilsbegründung, „da haben wir in der AfD schon ganz andere Kaliber abgesetzt.“

Der Anwalt und AfD-Landtagsabgeordnete Keiler wittert eine politische Einflussnahme hinter dem Schuldspruch. „Das ist eindeutig die Marschlinie des Justizministeriums“, sagte er, „Da machen wir uns hier nichts vor“. Das Ministerium wird von Justizministerin Katja Meier (Grüne) geführt, deren Namen Keiler nicht nannte. Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren zunächst eingestellt, wogegen die Generalstaatsanwaltschaft interveniert habe.

Harlaß, damals Kandidat im Bundestagswahlkampf, habe im Mai 2021 einen Facebook-Kommentar gepostet, wie er zum Prozessauftakt am 20. Juni zugab. Er wisse, wie weit er gehen könne, so der Journalist. Er schrieb von „Plastikmüll aus Afrika, Arabien und Indien“, der Meere biologisch auslösche, und deutschen Altparteien, die deutsche Wälder rodeten und für Windmühlen versiegelten. „Wir importieren frauenfeindliche, kindersexuellaffine und naturfeindliche Menschheit massenweise, füttern sie auf Kosten unserer Rentner (...).“

In ihrer am Dienstagnachmittag heruntergeratterten Begründung erklärte die Richterin, sie sei überzeugt, dass sich Harlaß über in Deutschland lebende Ausländer ohne Einkommen, die Sozialleistungen beziehen verächtlich mache. Die Äußerung sei so zu verstehen, er unterstelle Ausländern pauschal, sie seien „frauenfeindlich, kindersexuellaffin und naturfeindlich“. Das ergebe der Gesamteindruck.

Der Angeklagte schüre auch Sozialneid bei Rentnern. Die Sozialleistungen seien nach dem Harlaß-Kommentar auf einem niedrigen Niveau, weil Ausländer Leistungen des Staates erhielten, was zulasten Deutscher gehe.

„Der Angriff“ sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören: "Das Vertrauen in die öffentliche Sicherheit soll erschüttert werden", sagte die Richterin. Das gebe „ausländerfeindlichen Gruppen in Deutschland, besonders in Sachsen, Auftrieb“. Sie betonte die "enorme Reichweite" des Angeklagten im Bundestagswahlkampf für die AfD.

Der langjährige AfD-Sprecher war 2022 per Strafbefehl wegen Volksverhetzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro (100 Tagessätze) verurteilt worden, die er jedoch nicht akzeptiert. Neben dem Kommentar auf seiner Facebook-Seite ging es auch um eine wortgleiche Äußerung auf Twitter. Von diesem zweiten Tatvorwurf hat das Gericht ihn am Dienstag freigesprochen, weil sie nicht nachweisbar sei, wie die Richterin sagte. Tatsächlich könnte es sich auch um einen Fehler der Ermittler handeln, denn es handelte sich bei dem Indiz um ein Screenshot auf dem Twitterkonto eines Dritten.