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Sachsens AfD-Sprecher Andreas Harlaß vor Gericht

Im Wahlkampf 2021 soll Andreas Harlaß in sozialen Medien eine Volksverhetzung begangen haben. Vor dem Amtsgericht in Dresden weist er die Vorwürfe zurück.

Von Alexander Schneider
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Der sächsische AfD-Sprecher Andreas Harlaß steht wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Dresden.
Der sächsische AfD-Sprecher Andreas Harlaß steht wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Dresden. © SZ/Veit Hengst

Dresden. In Sachen Populismus ist Andreas Harlaß ein alter Hase. Nach über 20 Jahren im Boulevard wechselte der Journalist 2014 zur AfD, und auch da forciert er als Sprecher und Mitglied im Landesvorstand die öffentliche Erregung. Der 61-Jährige weiß, wie weit er gehen kann, hat strafrechtlich betrachtet eine weiße Weste. Doch diese Serie könnte enden. Seit Dienstag steht er wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Dresden. Es geht um einen Beitrag auf seiner Facebook-Seite im Mai 2021, Harlaß war Kandidat im Bundestagswahlkampf.

Damals schrieb der AfDler von „Plastikmüll aus Afrika, Arabien und Indien“, der weltweit Meere biologisch auslösche, und deutschen Altparteien, die deutsche Wälder rodeten und für Windmühlen versiegelten. „Wir importieren frauenfeindliche, kindersexuellaffine und naturfeindliche Menschheit massenweise, füttern sie auf Kosten unserer Rentner und fühlen uns als gute Menschen.“

Harlaß wurde angezeigt – doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren zunächst ein. Erst die Intervention der Generalstaatsanwaltschaft habe zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro per Strafbefehl geführt, den Harlaß nicht akzeptiere, so sein Verteidiger Joachim Keiler, selbst AfD-Landtagsabgeordneter: „Die Verurteilung ist politisch gewollt.“

Harlaß wies den Vorwurf zurück. Er habe die Formulierung bewusst gewählt, ihm sei es um den Naturschutz gegangen, die Verschmutzung sei in den genannten Ländern besonders groß. Er habe auch bewusst „Menschheit“ geschrieben. Keiler forderte daher einen Freispruch, der Harlaß-Post habe sich gegen die hiesige Politik, nicht gegen ausländische Menschen gerichtet.

Der Staatsanwalt sah es anders. Die Herabsetzung der Menschenwürde ergebe sich aus dem Kontext. Er forderte, mehr als zwei Jahre nach der Tat, für den Dresdner eine Geldstrafe von nur noch 9.000 Euro.

Das Urteil soll am kommenden Dienstag verkündet werden.

Korrektur: Aufgrund eines Missverständnisses haben wir die Höhe der Geldstrafe im Strafbefehl statt tatsächlich 3.000 Euro in der ersten Fassung auf mehr als 10.000 Euro beziffert. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.