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Parlamentsstörung: Kritik an AfD-Politikern

Nun ist bekannt, welche Abgeordneten die Störer im Bundestag als Gäste eingeladen hatten. Die Vorsitzenden der AfD-Fraktion bedauern die Vorfälle.

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Teilnehmer einer Demonstration gegen die Corona-Einschränkungen der Bundesregierung stehen nahe dem Reichstagsgebäude auf der Marschallbrücke. Zeitgleich wurde die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.
Teilnehmer einer Demonstration gegen die Corona-Einschränkungen der Bundesregierung stehen nahe dem Reichstagsgebäude auf der Marschallbrücke. Zeitgleich wurde die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. © Christoph Soeder/dpa

Berlin. Die Störer im Bundestag bei der Debatte über das Infektionsschutzgesetz am Mittwoch waren nach Behördenerkenntnissen von drei AfD-Bundestagsabgeordneten eingeladen worden. Einem Sicherheitsbericht zufolge waren dies neben Udo Hemmelgarn, der sich bereits dazu bekannt hat, die Parlamentarier Petr Bystron und Hansjörg Müller.

Insgesamt kamen auf ihre Einladung demnach vier Besucher als Gäste in die Bundestagsgebäude. Da alle Bundestags-Besucher an diesem Tag mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum angemeldet werden mussten, sind sie klar den sie einladenden Abgeordneten zuzuordnen.

Während der Bundestagsdebatte waren am Mittwoch auf den Fluren des Reichstagsgebäudes Abgeordnete von Besuchern bedrängt, gefilmt und beleidigt worden. Dies passierte unter anderem Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und dem FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle. Im Fall von Altmaier filmten die Störer die Aktion und stellten das Video ins Internet. Die Vorfälle sollten am Donnerstag im Ältestenrat des Bundestags besprochen werden.

Altmaier will nach dpa-Informationen keine Strafanzeige stellen. Der Minister antwortete am Donnerstag auf eine entsprechende Frage, dass Fragen "im Hinblick auf das Hausrecht des Bundestages, im Hinblick auf die Freiheit der Abgeordneten, sich innerhalb des Reichstagsbereichs zu bewegen und ihre Arbeit zu tun", zurecht dort besprochen würden, wo sie hingehören: "nämlich im Ältestenrat des Deutschen Bundestages".

Die Vorsitzenden der AfD-Fraktion haben unterdessen ihr Bedauern über das unangemessene Verhalten einiger Gäste von Abgeordneten der Fraktion ausgedrückt. "Am Mittwoch haben sich mehrere Gäste, die über zwei Büros von AfD-Abgeordneten angemeldet worden sind, zeitweise unbegleitet im Bundestag aufgehalten", stellten Alice Weidel und Alexander Gauland am Donnerstag fest. Dabei sei Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) "in aufdringlicher Art und Weise gefilmt" worden. "Wir bedauern das inakzeptable Verhalten", teilten die Fraktionschefs mit.

Die AfD-Fraktion habe zu keinem Zeitpunkt "Gäste mit dem Ziel in den Bundestag eingeladen, den parlamentarischen Ablauf zu stören oder Abgeordnete an der Ausübung ihres Mandates zu behindern", stellten die beiden weiter fest.

Auch in AfD-Büros eingedrungen

Auch Abgeordnete der AfD waren von den Besuchern heimgesucht worden. In das Büro von Fraktionschefin Alice Weidel drangen nach Angaben ihres Sprechers Daniel Tapp mehrere Personen ein, die sich nicht vorgestellt hätten. Die ungebetenen Gäste hätten aus dem Fenster filmen wollen, er habe sie dann herausgebeten, sagte Tapp. Auf einem Video ist zu sehen, wie andere Besucher ohne Anmeldung in das Büro des parlamentarischen Geschäftsführers Bernd Baumann stürmen, wo sie ein Mitarbeiter mit dem Satz "Habt Ihr 'ne Meise?" empfängt.

"Abgeordnete dürfen nicht in ihrer Entscheidung bedrängt werden", sagte die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) am Donnerstag im Deutschlandfunk. Das sei mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar eine Straftat.

Kubicki sagte, es sei zum wiederholten Mal passiert, dass Abgeordnete die "Türöffner für politische Agitatoren" geworden seien. "In diesem Falle ist die Beeinträchtigung des Parlamentsbetriebes jedoch besonders gefährlich. Denn durch die direkte Ansprache der Abgeordneten im Zusammenhang mit der Abstimmung über das Infektionsschutzgesetz kann man von einer Nötigung ausgehen." Es komme eine Straftat nach Paragraf 106 Strafgesetzbuch in Betracht, zu der Abgeordnete auch Anstiftung oder Beihilfe leisten können. "Dies wird ernsthaft zu prüfen sein", sagte Kubicki.

Paragraf 106 behandelt die Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans. Er sieht als Sanktion Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren und in besonders schweren Fällen von bis zu zehn Jahren vor. (dpa)