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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Grünen-Spitze ein

Wegen des Verdachts der Untreue hatte die Staatsanwaltschaft gegen Annalena Baerbock und Robert Habeck ermittelt. Nun wurde das Verfahren eingestellt.

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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den früheren Bundesvorstand der Grünen um Vizekanzler Robert Habeck und Außenministerin Annalena Baerbock eingestellt.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den früheren Bundesvorstand der Grünen um Vizekanzler Robert Habeck und Außenministerin Annalena Baerbock eingestellt. © Kay Nietfeld/dpa (Archiv)

Die Ermittlungen gegen den früheren Bundesvorstand der Grünen wegen des Anfangsverdachts der Untreue sind von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Das sagte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Der Verdacht habe sich nicht bestätigt. Das Nachrichtenportal "The Pioneer" hatte berichtet.

Eine Sprecherin der Grünen bestätigte: "Wie uns die Staatsanwaltschaft mitgeteilt hat, wurde das Verfahren eingestellt. In ihrer Begründung teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass kein strafbares Verhalten vorliegt. Der Sachverhalt ist damit abgeschlossen."

Bei den Ermittlungen ging es um eine Zahlung sogenannter "Corona-Boni" in Höhe von 1.500 Euro pro Person im Jahr 2020 an alle Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle sowie den Bundesvorstand. Das Geld sollte laut den Grünen die Belastungen ausgleichen, die durch die Arbeit im Homeoffice und den Umbau des Gebäudes entstanden sind. Die Vorstandsmitglieder hätten die Boni später zurückgezahlt, so die Grünen.

In der Folge von Medienberichten gingen Anzeigen von Privatpersonen gegen den Grünen-Bundesvorstand ein. Am 6. Januar begannen Ermittlungen. Es gehe dabei um die niedrigste Verdachtsstufe, so die Staatsanwaltschaft damals. Zum Grünen-Vorstand gehörten damals die Parteivorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck, außerdem Michael Kellner, Jamila Schaefer, Ricarda Lang und Marc Urbatsch. Inzwischen wurde ein neuer Bundesvorstand gewählt. Parteiinterne Rechnungsprüfer hatten die Zahlungen an den Vorstand zuvor schon beanstandet. (dpa)