Karlsruhe. Der Linken-Bundestagsabgeordnete André Hahn ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag gegen seinen Ausschluss aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Überwachung der Geheimdienste gescheitert. Der Zweite Senat habe den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig verworfen, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. (Aktenzeichen 2 BvE 1/24)
Hahn ist Bundestagsabgeordneter für die Region Sächsische Schweiz/Osterzgebirge. Er sitzt seit 2014 in dem Gremium, das für die Kontrolle des Bundesnachrichtendiensts (BND), des Militärischen Abschirmdiensts (MAD) und des Bundesamts für Verfassungsschutz zuständig ist. Weil die Linksfraktion sich aufgelöst hat, hat Hahn aus Sicht der Bundestagsverwaltung keinen Sitz mehr in dem Ausschuss. Hahn hält dies für unzulässig. Er sei persönlich vom Plenum des Bundestags für die gesamte Legislatur gewählt, unabhängig vom Schicksal seiner Fraktion.
Mit dem Eilantrag wollte Hahn verhindern, dass bereits an diesem Donnerstag auf Vorschlag der CDU/CSU ein Nachfolger für seinen Sitz gewählt werden könnte. Doch das Bundesverfassungsgericht lehnte seinen Eilantrag ab. Hahn habe nicht begründet, inwiefern seine Mitgliedschaft in dem Parlamentarischen Kontrollgremium seine Rechte als Abgeordneter verletzt. Eine Entscheidung über den in der Hauptsache gestellten Antrag im Organstreitverfahren stehe noch aus, teilte das Gericht mit. (dpa)