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Lauterbach kündigt Erleichterungen bei Kinderkrankengeld an

Arztbesuch erst am vierten Tag: Bundesgesundheitsminister Lauterbach will den Zugang zum Kinderkrankengeld vereinfachen. Schon ab dem Winter sollen die Veränderungen gelten.

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Wenn das Kind krank wird, müssen Eltern sofort zum Arzt gehen, um Kinderkrankengeld zu erhalten. Nun stellt Gesundheitsminister  Gesundheitsminister Karl Lauterbach eine Erleichterung in Aussicht - ein Arztbesuch soll erst am vierten Krankheitstag nötig w
Wenn das Kind krank wird, müssen Eltern sofort zum Arzt gehen, um Kinderkrankengeld zu erhalten. Nun stellt Gesundheitsminister Gesundheitsminister Karl Lauterbach eine Erleichterung in Aussicht - ein Arztbesuch soll erst am vierten Krankheitstag nötig w © dpa-tmn

Berlin. Eltern sollen nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) künftig leichter Kinderkrankengeld beantragen können. "Wir setzen durch, dass Eltern nicht mehr am ersten Tag, an dem das Kind krank ist, zum Arzt laufen müssen, um das Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen", sagte Lauterbach der "Bild am Sonntag". Das sei "unsinnige Bürokratie" und belaste Mütter und Väter. "Wir können den Eltern da vertrauen. Erst ab dem vierten Krankheitstag wird der Arztbesuch notwendig", sagte der SPD-Politiker.

Die Änderung soll laut Lauterbach bereits bald greifen, "am besten noch in dieser Winter-Erkältungssaison". Kinderkrankengeld erhalten gesetzlich versicherte Eltern für Kinder, die unter zwölf Jahre alt sind. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des Nettolohns.

Dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) geht der Vorstoß Lauterbachs nicht weit genug. Es sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, sagte Verbandspräsident Thomas Fischbach den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Grundsätzlich wollten die Kinder- und Jugendärzte "aber von solchen Attestierungspflichten befreit sein, weil der elternseitig vorgebrachte Erfordernisgrund für eine Inanspruchnahme von Kinderkrankentage für uns oftmals schlichtweg nicht überprüfbar ist".

Vergangene Woche hatte der Bundestag bereits beschlossen, dass Beschäftigte künftig 15 Tage pro Jahr zu Hause bleiben können, wenn ihr Kind erkrankt ist. Während der Corona-Pandemie hatten Eltern Anspruch auf bis zu 30 Kinderkrankentage. Diese Regelung läuft Ende dieses Jahres aus. Vor der Pandemie gab es pro Jahr zehn Kinderkrankentage für jeden Elternteil. (epd)