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Rekord bei Kinderkrankengeld in Sachsen

Laut Techniker Krankenkasse und AOK gab es im vergangenen Jahr ungewöhnlich viele Anträge auf Kinderkrankengeld. Der Hauptgrund war allerdings nicht Corona.

Von Kornelia Noack
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Kinder litten im vergangenen Jahr besonders häufig unter einem Infekt.
Kinder litten im vergangenen Jahr besonders häufig unter einem Infekt. © Silvia Marks/dpa

Die vielen Virusinfekte bei Kindern haben in Sachsen zu deutlich mehr Anträgen auf Kinderkrankengeld geführt. Bei der Techniker Krankenkasse (TK) seien 2022 mehr als 27.400 Anträge gestellt worden – ein Rekord, teilte die Kasse mit, die in Sachsen 229.000 Menschen versichert. 2021 seien es 21.700 gewesen, 2020 rund 16.900.

Sachsen liegt damit im Bundestrend. Deutschlandweit schnellten die Kinderkrankengeldanträge der TK-Versicherten auf rund 660.000 hoch. 2021 seien es noch 511.000 gewesen.

Auch die AOK Plus, bei der jeder zweite Sachse versichert ist, meldet Höchstzahlen. Im vergangenen Jahr registrierte die Kasse rund 423.000 Kinderkrankenfälle und damit fast doppelt so viele wie noch vor zwei Jahren. 2020 lag die Zahl der Anträge bei rund 220.780. Im Jahr 2021 beantragten Eltern rund 419.000 Mal Kinderkrankentage.

Infektionen das ganze Jahr über

„Auffällig ist, dass sich die Krankheitssaison voriges Jahr über fast alle Monate erstreckt hat“, sagt TK-Landeschef Alexander Krauß. Das decke sich mit den Berichten aus Kinderarztpraxen über einen starken Anstieg der Virusinfekte. Bundesweit registrierte die Kasse zwischen Mai und Juli 2022 so viele Anträge wie sonst nur in den Herbstmonaten.

„Normalerweise nehmen Eltern das Kinderkrankengeld vor allem in der Erkältungszeit zwischen Herbst und Frühjahr in Anspruch“, so Krauß.

Betreuung übernehmen meist die Mütter

Kinderkrankengeld wegen Corona wurde den Angaben der TK zufolge kaum noch beantragt. Die pandemiebedingte Leistung hätten Eltern 2022 bundesweit nur noch in rund 75.000 Fällen genutzt, nach etwa 300.000 Anträgen 2021. Beantragt werde Kinderkrankengeld zu 70 Prozent von Frauen. Die Geschlechterverteilung bleibe seit Jahren konstant.

Für erkrankte Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Die Krankenkasse übernimmt einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld – in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes. (mit dpa)