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Termin, Ablauf, Briefwahl: Was Sie zur Kommunalwahl in Sachsen wissen sollten

Parallel zur Europawahl finden am 9. Juni Kommunalwahlen in Sachsen statt. Neben Stadt- und Gemeinderäten werden auch Kreistage und Ortschaftsräte gewählt. Alle wichtigen Informationen zur Kommunalwahl in Sachsen 2024 im Überblick.

Von Henriette Kuhn
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Neben der Europawahl finden am 9. Juni in Sachsen auch Kommunalwahlen statt.
Neben der Europawahl finden am 9. Juni in Sachsen auch Kommunalwahlen statt. © dpa

Superwahljahr in Sachsen: Bevor die Menschen im Freistaat im September einen neuen Landtag wählen, stehen am 9. Juni Europawahl und Kommunalwahl an. Bei der Kommunalwahl entscheiden sie, welche Personen in den nächsten fünf Jahre die konkrete Politik in den Parlamenten vor Ort gestalten.

Wer ist wahlberechtigt? Wie viele Stimmen können vergeben werden? Und wie gingen die Kommunalwahlen 2019 aus? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Kommunalwahlen 2024 in Sachsen.

Wann finden die Kommunalwahlen in Sachsen statt?

Die Kommunalwahlen in Sachsen finden am 9. Juni 2024 statt. Gewählt wird alle fünf Jahre – üblicherweise parallel zum Termin der Europawahl.

Wer wird bei den Kommunalwahlen in Sachsen gewählt?

Bei Kommunalwahlen werden die ehrenamtlichen Mitglieder der Parlamente vor Ort gewählt. In Sachsen sind dies am 9. Juni die Mitglieder von zehn Kreistagen sowie 418 Stadt- und Gemeinderäten. Hinzu kommen in voraussichtlich 206 Gemeinden die Mitglieder in 855 Ortschaftsräten. In Dresden werden an diesem Tag neben Stadtrat und Ortschaftsrat auch die Stadtbezirksbeiräte gewählt.

Nach welchem System wird gewählt?

Bei Gemeinderats-, Stadtrats und Kreistagswahlen wird nach dem Verhältniswahlrecht abgestimmt. So soll gewährleistet werden, dass alle gesellschaftlichen Gruppen gemäß ihrem Anteil an Wählerstimmen im Parlament vertreten sind. Die Anzahl der Stimmen, die jede Partei erhält, verhält sich proportional zur Anzahl der Sitze, die diese Partei oder Wählervereinigung dann im jeweiligen Parlament erhält.

Welche verschiedenen Wahltypen gibt es bei den Kommunalwahlen in Sachsen?

  • Stadt- und Gemeinderat: Bei Stadt- und Gemeinderatswahlen entsenden die Wählerinnen und Wähler ihre Vertreter in das jeweilige Parlament. Es handelt sich dabei um das Hauptorgan der jeweiligen Gemeinde; entschieden wird hier über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten.
  • Ortschaftsrat: Hat eine Gemeinde für einzelne Ortsteile eine Ortschaftsverfassung eingeführt, müssen hier Ortschaftsräte gewählt werden. Sie sind die kleinste politische Einheit, in denen Wahlen stattfinden. Gewählt wird in der Regel nach dem Verhältniswahlrecht. Die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher werden nicht von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, sondern durch die Vertreter im Ortschaftsrat in der konstituierenden Sitzung.
  • Stadtbezirksbeirat: Die kreisfreien Städte können ihre Kernstadt in Stadtbezirke einteilen. Wird eine Stadtbezirksverfassung eingeführt, muss ein Stadtbezirksbeirat gewählt werden. Die Vertreter des Stadtbezirksbeirats können entweder vom Stadtrat berufen oder von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt werden.
  • Kreistag: Bei Kreistagswahlen werden auf der Ebene der Landkreise Vertreter gewählt. Sie sind den Gemeinden übergeordnet. Damit alle Regionen eines Landkreises möglich gleichmäßig im Kreistag vertreten sind, wird ein Landkreis in mehrere Wahlkreise eingeteilt. Die Parteien und Wählervereinigungen stellen für die einzelnen Wahlkreise Wahlvorschläge auf.

Kommunalwahlen in Sachsen: Wie viele Stimmen habe ich?

Die Wählerinnen und Wähler haben bei jeder der Wahlen drei Stimmen. Sie können diese auf mehrere Bewerberinnen und Bewerber – auch auf verschiedenen Listen – verteilen (panaschieren). Alternativ können sie einer Bewerberin oder einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Es ist zudem zulässig, weniger als drei Stimmen abzugeben.

Wer ist bei den Kommunalwahlen in Sachsen wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, Deutsche und EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet ihren Hauptwohnsitz haben. Bei den Kommunalwahlen in Sachsen im Jahr 2019 waren 3,3 Millionen Menschen wahlberechtigt.

Anders als bei der Europawahl und bei Kommunalwahlen in anderen Bundesländern dürfen Jugendliche unter 18 Jahren bei den Kommunalwahlen in Sachsen nicht wählen.

Wahllokal, Briefwahl: Wie kann ich bei der Kommunalwahl abstimmen?

Jeder Wahlberechtigte bekommt einige Wochen vor dem Wahltermin eine Wahlbenachrichtigung per Post zugeschickt.

Gewählt werden kann am Wahltag im Wahllokal zwischen 8 und 18 Uhr. Das entsprechende Wahllokal entnimmt man der Wahlbenachrichtigung.

Wer am Wahltag verreist ist oder aus anderen Gründen lieber von zu Hause wählen möchte, kann sich zur Briefwahl anmelden. Hierfür muss bei der Gemeinde des Hauptwohnortes entweder per Post, per Mail oder online der Wahlschein beantragt werden. Informationen dazu lassen sich ebenfalls der Wahlbenachrichtigung entnehmen.

Welche weiteren Wahlen finden 2024 in Sachsen statt?

Parallel zu den Kommunalwahlen findet am 9. Juni auch die Europawahl statt. Drei Monate später, am 1. September, wird der Sächsische Landtag neu gewählt.

Ergebnisse: Wie ging die Kommunalwahl 2019 in Sachsen aus?

Landesweit summiert kam die CDU bei den Gemeinderatswahlen 2019 auf 23,8 Prozent, die lokalen Wählervereinigungen auf 25,8 Prozent, die AfD landete bei 15,3 Prozent und die Linke bei 12,2 Prozent. Die Grünen kamen auf 8,4 Prozent, die SPD auf 7,6 Prozent und die FDP auf 4,6 Prozent.

Bei den Kreistagswahlen der zehn Landkreise wurde die CDU 2019 in acht Kreistagen stärkste Kraft, die AfD wurde stärkste Partei in zwei Landkreisen.

Bei den Stadtratswahlen in den kreisfreien Städten wurden in Dresden die Grünen stärkste Kraft, in Leipzig gewann die Linke. In Chemnitz kam die CDU auf die meisten Wählerstimmen.