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Illegale Camper am Stausee Wallroda?

An der Talsperre Wallroda bei Arnsdorf leben Libellen, viele Vögel und Fische. Doch campen ist dort grundsätzlich nicht gestattet - auch nicht für eine Nacht.

Von Siri Rokosch
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Die Talsperre Wallroda zwischen Arnsdorf und Kleinröhrsdorf gilt als Naherholungsort.
Die Talsperre Wallroda zwischen Arnsdorf und Kleinröhrsdorf gilt als Naherholungsort. © Marion Doering

Arnsdorf. Zwischen Arnsdorf und Kleinröhrsdorf liegt ein beschaulicher See - die Talsperre Wallroda. Sie wurde erst in den Jahren 1986 bis 1989 gebaut und staut das Wasser des Steinbaches, eines Nebenflusses der Großen Röder. Als die Talsperre Wallroda gebaut wurde, sollte sie vor allem den Wasserbedarf der Landwirtschaft in der Region Radeberg und Großerkmannsdorf sicherstellen.

Von vornherein war jedoch auch beabsichtigt, die Anlage für die Fischzucht zu nutzen. Die Talsperre schützt außerdem vor Hochwasser und gleicht niedrige Wasserstände der Großen Röder aus. Für viele Menschen ist sie ein Naherholungsort - für einige dient sie allerdings auch als Übernachtungsmöglichkeit, im Zelt oder Wohnmobil. Doch das ist grundsätzlich nicht gestattet, teilt die Landestalsperrenverwaltung des Freistaats Sachsen mit.

Probleme mit abgestellten Autos und Wohnmobilen

An die Talsperre Wallroda grenzt der Campingplatz "Lux Oase". Trotzdem gab es in den vergangenen Jahren oft Meldungen über abgestellte Wohnmobile und falsch parkende Autos weit ab des Campingplatzes, wie sowohl die Landestalsperrenverwaltung, der Arnsdorfer Bürgermeister Frank Eisold (parteilos) und auch die Betreiber der "Lux Oase" sagen.

So teilt zum Beispiel Gerlind Ostmann, stellvertretende Pressesprecherin der Landestalsperrenverwaltung, mit: "Mit unerlaubt abgestellten Fahrzeugen gibt es immer wieder Probleme. Teilweise werden die nicht öffentlichen Wege ebenfalls benutzt."

Thomas Lux vom Camping- und Freizeitpark "Lux Oase" bestätigt auf Anfrage von Sächsische.de ebenfalls: "Leider kommt es immer wieder vor, dass Wohnmobile am Stausee wild campen. Dies ist in Deutschland einschließlich Sachsen nicht erlaubt, zudem es sich beim Stauseegebiet um das Landschaftsschutzgebiet Massenei beziehungsweise 'Rödertal oberhalb Medingen' handelt."

Arnsdorfs Bürgermeister betont in diesem Zusammenhang auch, dass das Parken auf Wiesen-, Wald- und Feldwegen den landwirtschaftlichen Verkehr in dem Bereich behindere. "Von Wallroda aus gibt es einen Parkplatz, den die Menschen nutzen können. Von dort aus können sie dann zur Naherholung zur Talsperre laufen", sagt Frank Eisold.

Campingfreunde sollten den naheliegenden Campingplatz Lux Oase nutzen. Zudem gibt es einen kleinen Campingplatz in Kleinwolmsdorf.

Baden auf eigene Gefahr

Die Talsperre Wallroda wird durch einen Bahndamm der Strecke Kamenz - Pirna geteilt. Der Bahndamm hat eine Brücke, durch die das Wasser von der Vorsperre im Osten der Talsperre in den größeren westlichen Teil fließt.

Ursprünglich wurde sie zur Beregnung der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen errichtet und dient dem Hochwasserschutz. Die Talsperre ist nicht als offizielles Badegewässer ausgewiesen und es finden seitens der Gesundheitsbehörde keine diesbezüglichen Untersuchungen statt, sagt die Landestalsperrenverwaltung des Freistaats Sachsen. Aber, so Ostmann: "Das Baden ist gemäß der Stauseeordnung der Gemeinde in Anlehnung an Paragraf 16 des Sächsischen Wassergesetzes auf eigene Gefahr erlaubt."

Allerdings wird das Baden nur an bestimmten Stellen genehmigt, denn die gesamte Talsperre und der angrenzende Wald liegen im Landschaftsschutzgebiet Massenei. Die Vorsperre im östlichen Teil der Talsperre steht zudem unter Naturschutz. Denn in den schilfbewachsenen Uferbereichen sind verschiedene Libellenarten heimisch.

Auch für Angler sei die Talsperre ein Paradies, denn "Angeln ist grundsätzlich an den ausgewiesenen Stellen möglich mit entsprechendem Angelschein", erklärt Ostmann und verweist auf den Anglerverband "Elbflorenz" Dresden, welcher die Talsperre fischereirechtlich bewirtschaftet.

Polizei und Ordnungsämter kontrollieren

Rund um den See sind genügend Wege vorhanden, welche für Fußgänger gedacht sind. Es gibt aber auch einige Naturschutzbereiche im Stauwurzelbereich, wo besondere Verbote und Zutrittsbeschränkungen gelten, so die Landestalsperrenverwaltung: "Leider muss immer wieder auf die vorgenannte Problematik von illegalen Nutzungen, auch Holzungen in der Vergangenheit, hingewiesen werden", betont Ostmann.

Thomas Lux vom Camping- und Freizeitpark Lux Oase erklärt dazu, dass "an den Zufahrten zum Stausee, unserer Meinung nach, entsprechende Hinweisschilder vorhanden sind, die es nicht erlauben, direkt am Stauseeufer zu parken. Sicherlich wird dies dennoch immer wieder vorkommen."

Diese Verstöße werden auch durch Polizei und die Ordnungsämter der Kommunen geahndet. "Sollten von diesen Fahrzeugen oder Personen beispielsweise Lärmbelästigungen in den Ruhezeiten ausgehen, dann sind wir angehalten, die entsprechenden Personen zu bitten, sich an die Regeln zu halten, beziehungsweise informieren wir dann die zuständigen Behörden", sagt Lux.

Angeln, Spazierengehen und Baden auf eigene Gefahr sind aber an der Talsperre möglich, und sicherlich bei bevorstehendem Frühlingswetter auch recht erholsam.