SZ + Radebeul
Merken

Kraftfahrzeug als Waffe

In Coswig gab es im Februar einen Autodiebstahl, bei dem der Dieb den Besitzer umfuhr. Jetzt gibt es vom Staatsanwalt dazu die Anklage.

Von Peter Redlich
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Die Tat von Coswig soll am Landgericht Dresden verhandelt werden.
Die Tat von Coswig soll am Landgericht Dresden verhandelt werden. © Symbolfoto: Rene Meinig

Coswig/Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 38-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt unter anderem schwerer räuberischer Diebstahl, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und gefährliche Körperverletzung zur Last, informiert der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Jürgen Schmidt.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 8. Februar 2021 gegen 8.30 Uhr auf dem Parkplatz am Rathaus, in der Karrasstraße 2 in Coswig den dort abgestellten Pkw des 47-jährigen Geschädigten entwendet zu haben, um ihn für sich zu behalten. Zum Entriegeln und Starten des Fahrzeugs soll der Beschuldigte den Fahrzeugschlüssel verwendet haben, den der Geschädigte kurz zuvor vor Ort verloren hatte.

Als der Geschädigte den Verlust des Schlüssels bemerkte und zurück zu seinem Fahrzeug lief, parkte der Beschuldigte diesen gerade aus und fuhr davon. Auf dem Parkplatz Hirtenweg hinter dem Rathaus Coswig stellte sich der Geschädigte dem Beschuldigten in den Weg und legte sich auf die Motorhaube, um eine Weiterfahrt des Beschuldigten zu verhindern. Der Beschuldigte soll gleichwohl weiter Gas gegeben haben, um die Wegnahme des Fahrzeugs sicherzustellen. Dabei fiel der Geschädigte - wie vom Beschuldigten beabsichtigt - von der Motorhaube. Der Geschädigte verletzte sich hierdurch am rechten Knie.

Nachdem der Beschuldigte nach intensiven Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei identifiziert werden konnte, hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 05.03.2021 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft, so die Staatsanwaltschaft. Bei Begehung der Tat stand er unter Bewährung. Zum Tatvorwurf hat sich der Beschuldigte bislang nicht eingelassen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.