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Was für Häuser passen in das Quartier am Wasapark?

Ein Radebeuler wollte dies wissen und stellte eine Bauvoranfrage. Die Antworten von Denkmalpflegern und Bauaufsichtsamt sind interessant.

Von Silvio Kuhnert
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Nach Plänen des Eigentümers sollen die Bürogebäude auf dem Wasapark-Areal abgerissen und an deren Stelle die in der Visualisierung abgebildeten Wohnhäuser entstehen.
Nach Plänen des Eigentümers sollen die Bürogebäude auf dem Wasapark-Areal abgerissen und an deren Stelle die in der Visualisierung abgebildeten Wohnhäuser entstehen. © © IPROconsult / A.Lutter

Radebeul. An den geplanten Wohnhäusern auf dem Wasapark-Areal in Radebeul-Mitte scheiden sich weiterhin die Geister. Zwar möchten wohl alle die ungeliebten großen Bürohausklötzer dort weg haben. Doch die Wohngebäude, die der Eigentümer nach Abriss der Bürogebäude errichten möchte, empfinden vor allem die Bewohner in der Nachbarschaft als zu groß.

Laut dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der dieses Jahr öffentlich auslag, sind 140 Wohnungen geplant. Im ersten Bauabschnitt werden acht, im zweiten fünf Häuser errichtet. Sie haben drei Geschosse, plus ein ausgebautes Dachgeschoss beziehungsweise Staffelgeschoss. Das heißt, die Gebäude verfügen über vier Wohnetagen. Im Umfeld dagegen dominieren Villengebäude mit zwei Vollgeschossen und einem Dach.

"Völlig untragbar und unverhältnismäßig"

Das Großprojekt mit geschätzten Baukosten von 44 Millionen Euro ignoriere die bisherige Bebauung der Umgebung. "Die Häuser haben eine viel größere Grundfläche, sind viel höher und stehen auch viel dichter aneinander. Durch die notwendige Tiefgarage für die große Anzahl an Wohnungen bleibt darüber hinaus kaum Platz für Grün", sind einige Kritikpunkte, die Markus Biegel auflistet. Er wohnt unmittelbar neben dem Wasapark. Die dort geplanten Gebäude seien für das Gebiet "völlig untragbar und unverhältnismäßig und zudem wegen der Denkmale auch nicht genehmigungsfähig", führt er weiter aus. Dies hat er sogar schwarz auf weiß, nämlich in Form von Stellungnahmen aus dem Stadtbauamt sowie der unteren Denkmalschutzbehörde.

In der Nachbarschaft steht an der Wasastraße diese Mietvilla. Sie ist ein Kulturdenkmal und steht unter Denkmalschutz. Ein Neubauprojekt wurde abgelehnt, weil dieses das Erscheinungsbild der Villa erheblich beeinträchtigen würde.
In der Nachbarschaft steht an der Wasastraße diese Mietvilla. Sie ist ein Kulturdenkmal und steht unter Denkmalschutz. Ein Neubauprojekt wurde abgelehnt, weil dieses das Erscheinungsbild der Villa erheblich beeinträchtigen würde. © Norbert Millauer

Markus Biegel hat einen "Testballon" gestartet, wie er sagt. Im Juni dieses Jahres reichte er im Rathaus eine Bauvoranfrage ein. Und zwar wollte er wissen, ob er an die Stelle seines Wohnhauses einen Neubau in den Dimensionen eines der geplanten Wasapark-Gebäude setzen kann. Wie diese soll der Neubau eine Tiefgarage, drei Vollgeschosse darüber sowie ein ausgebautes Dachgeschoss bekommen. Beim Grundriss musste er sogar noch Abstriche machen. "Aufgrund der begrenzten Größe des Grundstücks von knapp 1.000 Quadratmetern ist die baurechtlich zulässige Grundfläche des geplanten Hauses mit 320 Quadratmetern sogar kleiner als die der kleinsten Häuser im Wasapark mit circa 350 Quadratmetern", informiert Biegel.

Denkmalschutzrechtliche Bedenken

Die Antwort aus dem Rathaus auf seine Bauvoranfrage findet Biegel bemerkenswert. Denn während die Stadt mit dem Investor weiter an dem B-Plan für das Wasapark-Areal arbeitet, wurde sein ausgedachtes Bauprojekt abgelehnt. Nicht, weil es sich um eine Finte handelt, sondern weil der Neubau sich einerseits aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach Paragraf 34 Absatz 1 Baugesetzbuch nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Zum anderen gibt es denkmalschutzrechtliche Bedenken.

Typisch für die jetzige Bebauung im Gebiet sind Häuser mit zwei Vollgeschossen und einem Dach. Dieses hier steht direkt neben dem Wasapark.
Typisch für die jetzige Bebauung im Gebiet sind Häuser mit zwei Vollgeschossen und einem Dach. Dieses hier steht direkt neben dem Wasapark. © Norbert Millauer

Wenn Markus Biegel aus seinem Wohnfenster nach Norden schaut, sieht er die Büroriegel des Wasaparks, blickt er nach Süden, guckt er auf eine Mietvilla, die den Status eines Kulturdenkmals besitzt. Und der von ihm eingereichte Entwurf für einen Neubau stört laut Unterer Denkmalschutzbehörde des Landkreises Meißen das Erscheinungsbild des Denkmals erheblich. "In dem der geplante Neubau in Geschossigkeit (drei Vollgeschosse + Dachgeschoss statt bisher zwei Vollgeschosse mit Dachgeschoss), Höhe (2,7 Meter höher als Bestand, dann 1,5 Meter höher als die denkmalgeschützte Villa in der Firsthöhe) und Kubatur (nahezu Verdopplung der Gebäudetiefe ins Grundstück, Überbauung der Gartenfläche) die in dem Villengebiet üblichen Werte übersteigt, reißt er die denkmalgeschützte Villa nicht allein aus ihrem Kontext, sondern wird diese in der Erscheinung dominieren", teilt die Landkreisverwaltung mit.

In der Stellungnahme der Denkmalpfleger heißt es weiter: "Eine erhebliche Beeinträchtigung ist gegeben, wenn der Gesamteindruck des geschützten Erscheinungsbildes empfindlich gestört wird." Der Neubau würde das Kulturdenkmal gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber dem Denkmalwert außer Acht lassen. Laut den Denkmalschützern gab es durch den Bau des Bürokomplexes, des damaligen VEB Kraftwerksanlagenbau und heutigen Wasaparks, in den 1970er-Jahren eine Beeinträchtigung des Gebiets. Doch das Wohnhaus von Markus Biegel bildet einen Puffer, weil es genau zwischen Bürohäusern und Kulturdenkmal steht. Und damit ist sein Haus und jede Änderung daran bedeutsam für die benachbarte Mietvilla.

Geplanter Neubau ist zu groß

Aus bauplanerischer Sicht muss sich ein Neubau an den Wohngebäuden der Umgebung orientieren. Und diese verfügen über Grundflächen mit bis zu rund 220 Quadratmetern, zwei Vollgeschossen mit einer Traufhöhe von circa 9,5 Metern und einer Firsthöhe von 13 Metern sowie einem Dachgeschoss. Ein Neubau dürfte im Rahmen des Einfügungsgebots diese Maximal-Parameter nicht überschreiten, heißt es im Ablehnungsbescheids des städtischen Bauaufsichtsamtes.

Und was ist mit den geplanten Wohnhäusern auf dem Wasapark-Areal? Der diesbezügliche Bebauungsplan ist noch in Arbeit. Er besitzt noch keine Rechtskraft. Wenn er jedoch einmal vom Stadtrat in der jetzigen Form beschlossen wird, "hätte dies Einfluss auf eine mögliche Bebaubarkeit in der unmittelbaren Nachbarschaft des Bebauungsplangebietes", informiert Baubürgermeister Jörg Müller (parteilos). Sprich, der von Markus Biegel eingereichte Entwurf für ein größeres Wohnhaus müsste neu bewertet werden, ob es sich baulich in die Umgebung einfügt.

Planverfahren wird dieses Jahr nicht mehr abgeschlossen

Der Radebeuler will mit seiner Bauvoranfrage zum Nachdenken anregen. "Somit könnte also der Stadtrat durch Vorgaben einer moderaten, an die schöne Umgebung angepassten Bauweise im B-Plan des Wasaparks aktiv und positiv auf die Entwicklung des Gebietes Einfluss nehmen", meint Biegel. Mit anderen Nachbarn möchte er eine Unterschriftenaktion gegen die jetzigen Baupläne für den Wasapark starten.

Als im Frühling dieses Jahres der Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom Bauausschuss bestätigt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben wurde, hofften die vom Investor beauftragten Planer, dass noch bis Ende dieses Jahres das Verfahren beendet werden kann und der Bebauungsplan dann Rechtskraft besitzt. Doch dieses Ziel ist nicht mehr zu schaffen. Nachdem die Pläne auslagen, gingen 28 Stellungnahmen aus der Bürgerschaft im Rathaus ein. Diese sind teilweise sehr umfangreich. "Da die umfassende Aufarbeitung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen für dieses komplexe und für die Stadt wichtige Vorhaben entsprechende Zeit und Nacharbeiten benötigt, wird in Abstimmung mit dem Vorhabenträger der komplette Abwägungsprozess nicht mehr in diesem Jahr beendet werden", teilt die Stadtverwaltung mit. Somit wird die Entscheidung über einen Satzungsbeschluss erst im nächsten Jahr auf der Tagesordnung des Stadtrates stehen.