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Neue Impftermine ab Montag in Coswig

Die Samariter und das DRK bieten in der Sozialstation und in der Börse die Möglichkeit, sich gegen Corona zu schützen.

Von Peter Redlich
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Die Stadt Coswig schlägt den Bürgern weitere Impftermine zum Schutz vor Corona vor.
Die Stadt Coswig schlägt den Bürgern weitere Impftermine zum Schutz vor Corona vor. © Fredrik Von Erichsen / dpa

Coswig. In der Stadt Coswig werden weitere Impftermine zum Schutz gegen die Covid-Viren organisiert. Wie die Stadtverwaltung informiert, gibt es die nächsten Termine ab Beginn nächster Woche. Sie bietet das Impfteam vom Arbeiter-Samariter-Bund in der Sozialstation der Johanniter Am Ringpark 1b folgende Möglichkeiten: vom 2.11.2021 – 04.11.2021 jeweils von 9.30 bis 16.30 Uhr und vom 7.12.2021 – 9.12.2021 jeweils von 9.30 bis 16.30 Uhr.

In der Börse Coswig, Hauptstraße 29, im Gesellschaftssaal steht das Impfteam vom DRK Meißen zu folgenden Terminen bereit: 20.12.2021 von 11 bis 18.30 Uhr und am 21.12.2021 von 9 bis 16.30 Uhr. Spontan Impfwillige können sich dort sofort gegen das Coronavirus impfen lassen.

Angeboten werden die Impfstoffe von Biontech (zwei Dosen im Abstand von 3 bis 6 Wochen) und Moderna (4 -6 Wochen Abstand) sowie Johnson & Johnson (1 Dosis - von der STIKO für über 60-Jährige empfohlen). Es können auch Zweitimpfungen durchgeführt werden. Welcher Impfstoff zum Einsatz kommt, entscheidet letztlich der Impfarzt vor Ort.

Ein Termin für erforderliche Zweitimpfungen wird vorbereitet und rechtzeitig bekannt gegeben. Impfwillige sollten ab 12 Jahre und älter, sowie: in den letzten drei Monaten nicht Corona positiv getestet oder an Corona erkrankt gewesen sein; in den letzten zwei Wochen auch keine anderen Impfungen erhalten haben; Kinder und Jugendliche von 12 bis 15 Jahren haben die Einwilligung aller Sorgeberechtigten (ggf. über Vollmacht) und mindestens einen Sorgeberechtigten zum Impftermin persönlich dabei zu haben; Jugendliche ab 16 Jahren brauchen auf jeden Fall mindestens die Einwilligung eines Elternteils und bestenfalls eine Begleitperson zum Impftermin.

Das Impfangebot kann auch als sogenannter „Booster“-Impftermin (Auffrischungsimpfung) genutzt werden, aber nur dann, wenn: Das Lebensalter über 70 Jahre beträgt und die letzte Impfung mindestens sechs Monate her ist. Unbedingt dabei haben sollten spontan Impfwillige ihre Krankenversicherungskarte und ein Ausweisdokument, am besten einen Impfausweis, vorweisen.

Es ist keine Terminvereinbarung erforderlich; deshalb sind Wartezeiten nicht auszuschließen. Aufklärungsbogen, Anamnesebogen und Einwilligungsbogen vom Robert-Koch-Institut können zuvor heruntergeladen werden. Es wird empfohlen, die Dokumente bereits ausgefüllt mitzubringen. Damit kann die Wartezeit verkürzt werden. Andernfalls sind sie auch vor Ort erhältlich.