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Frauenhain: Gespräche über geplantes Kita-Aus

Bürgermeister, Gemeinderat und Elternvertreter wollen über die Zukunft der Kita "Hasenhügel" reden. Starten Frauenhainer ein Bürgerbegehren?

Von Jörg Richter
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Die Kindertagesstätte "Hasenhügel" soll geschlossen werden. Es regt sich Widerstand in Frauenhain.
Die Kindertagesstätte "Hasenhügel" soll geschlossen werden. Es regt sich Widerstand in Frauenhain. © Sebastian Schultz

Frauenhain. Viele Stühle sind in der kurzfristig einberaumten Sitzung des Gemeinderats leer geblieben. Nur vier Einwohner waren am Dienstag gekommen. Beobachter hatten mit mehr Besuchern gerechnet. Nachdem bekannt geworden war, dass die Frauenhainer Kita "Hasenhügel" geschlossen und verkauft werden soll, war die vorhergehende Sitzung am 14. März förmlich überrannt worden. Diesmal nicht.

Dennoch gab es Anfragen der erschienenen Bürger, wie denn der Stand der Dinge zum geplanten Kita-Aus sei. Bürgermeister Bernd Schuster bestätigte, dass es noch in dieser Woche Gespräche zwischen dem Gemeinderat, Elternvertretern und dem Kita-Betreiber, der Leuchtpunkt gGmbH, geben soll.

In der nächsten Gemeinderatssitzung am 18. April sollen die Beschlüsse, die wegen des Elternansturms in der letzten Sitzung nicht gefasst werden konnten, noch mal auf die Tagesordnung.

Alle Bürger ins Boot holen

Ein Einwohner kritisierte, dass eine so weitreichende Entscheidung wie die Schließung der Frauenhainer Kindestagesstätte nicht allein dem Gemeinderat überlassen werden sollte. "Da müssten alle Bürger mit ins Boot geholt werden", sagt er. Denn eine Kita im Dorf sei auch immer ein wichtiges Argument für junge Familien bei der Suche nach einem geeigneten Wohnort, argumentiert der Mann. Er plädiert für einen Bürgerentscheid.

So ein Bürgerentscheid könne aber nicht von der Gemeindeverwaltung organisiert werden, sagt Bürgermeister Schuster. Die Initiative dazu müsse aus der Bevölkerung kommen. Wenn sich jemand dafür finden würde, wolle er ihm keine Steine in den Weg legen.

"Anders als zum Beispiel in Thüringen existiert in Sachsen keine Beratungspflicht durch Kommunalverwaltungen bei Bürgerbegehren", heißt im Leitfaden "Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Sachsen", den der bundesweit agierende Verein Mehr Demokratie e.V. herausgegeben hat. Danach müssen für ein zulässiges Bürgerbegehren mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben. Bürgerbegehren, die sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats richten, müssen gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht werden.