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Ins alte Aropharmwerk eingestiegen

Um seine Crystal-Sucht zu finanzieren, begeht ein Riesaer Einbrüche und Diebstähle am Band: in Supermärkten, auf Baustellen und auf einer Industriebrache.

Von Stefan Lehmann
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Blick auf das frühere Aropharm-Werksgelände an der Lommatzscher Straße. Die Industriebrache war einer von mehreren Orten, an denen der Angeklagte nach Wertsachen suchte, um seine Sucht zu finanzieren.
Blick auf das frühere Aropharm-Werksgelände an der Lommatzscher Straße. Die Industriebrache war einer von mehreren Orten, an denen der Angeklagte nach Wertsachen suchte, um seine Sucht zu finanzieren. © Sebastian Schultz

Riesa/Nünchritz. Enrico R. ist ungefähr 15 Jahre alt, als er mit dem Kiffen anfängt. "Zwischendurch gab's auch mal etwas anderes", sagt er. Aber so richtig "derbe" sei sein Drogenproblem erst mit 25 geworden, erzählt der Riesaer. Das sei die Zeit, in der Crystal in sein Leben tritt - und die Suche nach dem nächsten Rausch sein Leben bestimmt. Um seine Sucht zu finanzieren, begeht der Hartz-IV-Empfänger Diebstähle; 2015 - Enrico R. ist mittlerweile 32 - verurteilt ihn das Amtsgericht Dresden zu mehr als zweieinhalb Jahren Haft.

Die Therapie im Anschuss hat nur kurzzeitig Erfolg. R. wird rückfällig. Seine damalige Freundin ist ebenfalls süchtig nach der Droge. "Wir haben in der Woche ungefähr 100 Euro für Crystal ausgegeben", sagt R. Das macht 400 bis 500 Euro im Monat, die das Paar allein für den Drogenkonsum braucht. Geld, das sie sich über Einbrüche verschaffen. Im Mai 2019 sind R., seine Freundin und ein weiterer Komplize im ehemaligen Aropharm-Werk in Riesa unterwegs. Das Trio will aus dem Keller der Industriebrache Altmetall stehlen. Die Sache geht schief, eine Polizeistreife erwischt die Einbrecher auf dem Gelände, samt Diebesgut.

Zigaretten aus Supermärkten gestohlen

Erfolgreicher aus Sicht der Täter verlaufen da schon die Einbrüche in zwei Einkaufsmärkte: In einem Netto in Dresden und dem Norma in Nünchritz ist R. am Diebstahl von Tabakwaren im Wert von jeweils mehreren Hundert Euro dabei. Warum Dresden? "Wir wollten eigentlich jemanden in der Stadt besuchen, aber der war nicht da." Auf der Rückfahrt sei ihm und seinem Kumpel der Markt aufgefallen. Vermeintlich leichte Beute.

Die Diebeszüge von R. und seinen wechselnden Komplizen sind das, was die Polizei indirekte oder klassische Beschaffungskriminalität nennt. Wer Strafprozesse am Riesaer Amtsgericht verfolgt, der stellt fest: Ein auffälliger Anteil der wegen Diebstahls oder Einbruchs Angeklagten hat ein Drogenproblem. Wie häufig Eigentumsdelikte aber wirklich dazu dienen, die Sucht zu finanzieren, dazu fehlen statistische Daten. "Die indirekte Beschaffungskriminalität ist nicht in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst", heißt es dazu auf einer Ratgeberseite der Gewerkschaft der Polizei. Der Grund: Nicht immer seien Täter, die einbrechen oder stehlen, der Polizei auch als Drogenkonsument bekannt. Das Dunkelfeld sei damit sehr hoch.

Den Großteil des Diebesguts verkauft R. wieder, oder tauscht ihn direkt gegen Crystal ein. So auch die Werkzeuge und Maschinen, die er gemeinsam mit Komplizen im September 2019 von einer Baustelle am Elberadweg mitgehen lässt. Dort geht der Schaden in den fünfstelligen Bereich: 21.500 Euro soll das Diebesgut wert gewesen sein, das R. und seine Mittäter unter anderem aus einem Baucontainer herausholten und dann per Transporter fortschafften.

Bringt die Therapie eine Wende?

Mittlerweile sitzt Enrico R. wieder in Haft. Seine Komplizen sind schon verurteilt; wegen eines Coronafalls in der JVA konnte er an der ersten Verhandlung nicht teilnehmen, saß in Quarantäne. Zuletzt war er in psychologischer Behandlung. Das merke man ihm auch an, sagt Richterin Ingeborg Schäfer: "Sie haben einen Sprung gemacht; ich erinnere mich noch, wie aufbrausend Sie bei den letzten Verhandlungen waren." Die Einbrüche räumt R. im Grunde vollständig ein. "Ziel ist es, die Ursachen für seine Straftaten zu beseitigen", sagt R.s Verteidiger Jörg Dänzer. Sein Mandant sei wieder für eine Therapie bereit, habe sich nach anfänglichen Bedenken dafür geöffnet. "Ziel ist deshalb eine Strafe, deren Höhe noch eine Therapie zulässt."

So kommt es am Ende auch: Zwei Jahre Haft verhängt die Richterin - und folgt damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. "Dass wir nicht über Bewährung reden, versteht sich von selbst", sagt sie in Richtung des Angeklagten.

Der will nach der Haft umziehen, die Therapie in einer Klinik weit weg von Riesa schaffen. "Ich kann Sie da nur unterstützen", sagt Ingeborg Schäfer. "Manchmal braucht es einen Tapetenwechsel." Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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