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Behörden rechnen am Wahltag mit Masken-Störern

In Wahllokalen gilt am Sonntag Maskenpflicht, dagegen werde Proteste erwartet. Die Polizei versucht sich vorzubereiten - doch die Lage ist unklar.

Von Jörg Richter
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Auch bei der Landratswahl im vergangenen Jahr waren Masken Pflicht, um wählen gehen zu können.
Auch bei der Landratswahl im vergangenen Jahr waren Masken Pflicht, um wählen gehen zu können. © Claudia Hübschmann

Zeithain. Laut einer Information des Sächsischen Städte- und Gemeindetages wird bei der Bundestagswahl am Sonntag mit Störungen gerechnet. Das gab der Zeithainer Bürgermeister Mirko Pollmer in einer öffentlichen Sitzung bekannt. Es sei davon auszugehen, dass Kritiker der Corona-Maßnahmen ohne Mund-Nasen-Bedeckung im Wahllokal erscheinen.

Auch die Polizeidirektion Dresden schließt derartige Störungen nicht aus. „Gleichzeitig gehen wir grundsätzlich von einem störungsfreien Wahltag aus“, so Polizeisprecher Marko Laske. Konkrete Hinweise würden aktuell nicht vorliegen. Dennoch werden Polizeibeamte die Bereiche der Wahllokale im Rahmen ihrer Streifentätigkeit gesondert im Blick behalten. „Dies entspricht im Übrigen dem Rahmen vergangener Wahlen“, so Laske.

Das sächsische Innenministerium hält ebenfalls Störungen durch Maskenverweigerer für möglich. „Nach § 31 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes kann der Wahlvorstand Personen, die die Ordnung im Wahllokal stören, aus dem Wahlraum verweisen“, so ein Pressesprecher.

Landeswahlleiter fordert respektvollen Umgang

„Es gibt - unabhängig von der Inzidenz vor Ort - in Sachsen keine 3-G-Regel im Wahllokal.“, sagt Landeswahlleiter Martin Richter und fügt hinzu: „Alle Wahlberechtigten können ihre Stimmen unabhängig von Impfstatus oder Genesenen- bzw. Testnachweis abgeben.“ Er verweist darauf, dass die allgemeinen Hygienevorschriften, wie Abstand halten und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, einzuhalten sind. Martin Richter wirbt für einen respektvollen Umgang mit den ehrenamtlich tätigen Wahlvorständen.

Der Landeswahlleiter weist zudem darauf hin, dass bei plötzlicher Erkrankung auch am Wahltag noch bis 15 Uhr die Möglichkeit besteht, von der Briefwahl Gebrauch zu machen. Wichtig sei, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig bis 18 Uhr an die Gemeinde zurückzugeben.

Für Verwirrung sorgt die Handreichung des Bundeswahlleiters vom 23. August. Darin gibt es auch Empfehlungen im Umgang mit Maskenverweigerern. Danach liegt es im Ermessen des Wahlvorstandes, diese Personen aus dem Wahllokal zu verweisen. Wörtlich heißt es: „Nur im Ausnahmefall kann bei einer Einzelfallprüfung die Stimmabgabe ohne Maske ermöglicht werden, z. B. wenn kein Andrang zur Stimmabgabe herrscht, das Einverständnis aller Anwesenden vorliegt und die Größe des Wahlraums berücksichtigt wird. Derartige Ausnahmen sollten restriktiv gehandhabt werden, um einen reibungslosen Ablauf des Wahlgeschäfts nicht zu gefährden.“

„Das Problem mit den Maskenverweigerern wird auf uns Kommunen abgeladen“, sagt ein anderer Bürgermeister aus der Region, der nicht genannt werden möchte. „Hoffen wir, dass alles ruhig bleibt.“ In den Wahllokalen liegen Masken bereit für die, die sie vergessen haben, und für die, die sich vielleicht doch noch einsichtig zeigen. – Maskenverweigerer bei der Wahl müssen damit rechnen, dass sie im Nachhinein von ihrer Kommune ein Bußgeld erhalten, weil sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.