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Sachsen für Masern-Impfpflicht in Schulen

In den vergangenen fünf Jahren gab es 174 Fälle von Masern an Schulen. Zu viele, findet das Gesundheitsministerium.

Von Andrea Schawe
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Auch wenn Impfgegner immer wieder demonstrieren -  die Masernfälle an Schulen zeigen, wie nötig die Impfungen sind.
Auch wenn Impfgegner immer wieder demonstrieren - die Masernfälle an Schulen zeigen, wie nötig die Impfungen sind. © dpa

Dresden. Sachsens Schulkinder sind nicht ausreichend geimpft. Bei der Untersuchung zum Schuleintritt konnten im Schuljahr 2017/18 nur 82,1 Prozent der Kinder eine vollständige Impfung gegen Masern nachweisen. Gegen Keuchhusten waren nur 40,5 Prozent vollständig geimpft. Eine Grundimmunisierung lag bei immerhin 93,7 Prozent der Schulanfänger vor. Das geht aus einer Antwort des Kultusministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion hervor.

Für Sachsens Gesundheitsministerium sind die Impfquoten für Mumps/Masern/Röteln bei Schülern immer noch verbesserungswürdig. „Zwar steigen die Impfquoten zur Schulaufnahmeuntersuchung in den letzten Jahren stetig an, viele Kinder werden aber hinsichtlich des empfohlenen Zeitpunktes zu spät geimpft“, sagt Sprecherin Manja Kelch. Im Schuljahr 2013/14 waren nur 72,7 Prozent der Kinder zu Schulbeginn gegen Masern geimpft.

Sachsens Gesundheitsministerin Barbara Klepsch (CDU) befürwortet deswegen eine Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen. „Wir brauchen eine Impfpflicht gegen Masern – und zwar jetzt“, sagte Klepsch. „Die Masernfälle in diesem Jahr zeigen einmal mehr, dass wir mit Aufklärung nicht die erforderliche Durchimmunisierung von 95 Prozent erreichen, die für die Herdenimmunität nötig sind.“ In den vergangenen fünf Jahren gab es in Sachsens Schulen 174 Fälle von Masern. Von den erkrankten Kindern besuchten 131 eine freie Schule. „Es muss uns gelingen, die Masern auszurotten, wir müssen alles dafür tun, um weitere Masernfälle zu verhindern.“

Das Bundeskabinett hatte im Juli ein Masernschutzgesetz beschlossen. Der Bundestag muss noch zustimmen. Nach dem Entwurf sollen Eltern ab März 2020 vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen müssen, dass diese gegen Masern geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2 500 Euro. Die Impfpflicht sei der richtige Weg, weil in Schulen und Kitas die Gefahr der Ansteckung am größten ist, so Klepsch. „Es geht um den Schutz der Gemeinschaft, wir müssen auch an diejenigen denken, die selbst nicht geimpft werden können wie Säuglinge oder chronisch kranke Menschen.“

Sachsen will auch Aufklärung und Information weiter verstärken. Nur so könnten Bedenken gegen Impfungen ausgeräumt werden. Außerdem setzt der Freistaat auf niedrigschwellige Angebote: In diesem Jahr besuchte ein Impfbus Berufsschulen. Generell werden Impfungen an Schulen aber nur sehr vereinzelt durchgeführt, so das Gesundheitsministerium.