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Fast 3.000 Zwangsräumungen in Sachsen

Die Zahl der Räumungsklagen in Sachsen ist leicht rückläufig. Die Linke fordert ein Verbot solcher Maßnahmen.

Von Thilo Alexe
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Die im Vergleich meisten Räumungsaufträge registrierte der Landgerichtsbezirk Leipzig.
Die im Vergleich meisten Räumungsaufträge registrierte der Landgerichtsbezirk Leipzig. ©  Pixabay (Symbolfoto)

Dresden. Sächsische Gerichte haben im vergangenen Jahr in mehr als 4.000 Fällen über Räumungsklagen entschieden. Das geht aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten der Linken, Juliane Nagel, hervor. Insgesamt standen 4.349 Entscheidungen an. Damit bewegt sich die Zahl auf dem Niveau der Vorjahre.

Nicht immer mündet eine Klage in eine Zwangsräumung. Manchmal zahlen Mieter doch noch, oder eine Absprache beziehungsweise ein entsprechender Gerichtsentscheid verhindern die Räumung. Insgesamt wurden sachsenweit im vergangenen Jahr 2.908 sogenannter Räumungsaufträge erteilt.

In den vergangenen Jahren waren es jeweils mehr als 3.000. Die Daten liegen für die Geschäftsbereiche des Oberlandesgerichtes Dresden vor, die den gesamten Freistaat erfassen.

Die im Vergleich meisten Räumungsaufträge registrierte der Landgerichtsbezirk Leipzig (1.034), in den wiederum das Amtsgericht der Großstadt und Gerichte etwa in Borna, Torgau und Eilenburg integriert sind. In dieser Reihenfolge nimmt der Landgerichtsbezirk Dresden den zweiten Platz ein (871), gefolgt von den Bezirken Chemnitz, Zwickau und Görlitz.

Verbot von Zwangsräumungen gefordert

Die Statistik weist mittlerweile aus, welche Räumungen nach dem seit 2013 gesetzlich gesicherten Berliner Modell abliefen. Das bedeutet, dass lediglich das Schloss ausgewechselt wird, der Hausrat aber in der Wohnung verbleibt. Das Verfahren hat den Vorteil, dass der Vermieter anfallende Kosten etwa durch Räumung selbst steuern kann und keinen Gerichtsvollzieher bezahlen muss, der Abtransport, Verwahrung und eventuell Verwertung des Hausrates organisiert. Nach diesem Modell wurden im Freistaat im vergangenen Jahr sachsenweit 1.490 Zwangsräumungen organisiert. 1.418 verliefen nach dem alten Muster.

Die Linkenabgeordnete Nagel fragte auch danach, ob solche Räumungen im Zuge der Corona-Pandemie ausgesetzt wurden. Sachsens Justizministerium verwies auf die Verantwortung des Bundesgesetzgebers und der Gerichte dabei. Sachsen habe vom Bund Einschränkungen von Zwangsräumungen während der pandemischen Notlage von nationaler Tragweite gefordert, etwa um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Damit habe sich der Freistaat aber nicht durchsetzen können.

Nagel forderte ein Verbot von Zwangsräumungen und umfassende Hilfen für Betroffene: "Eine Wohnung gehört zur Daseinsvorsorge." Um der Gefahr von Räumungen vorzubeugen, seien der Stopp des Mietenanstieges in den Zentren und die Schaffung von Wohnraum hilfreich. Die Staatsregierung zögere aber den Erlass der im Koalitionsvertrag fixierten Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig hinaus.